Bundesregierung verfehlt eigene Ziele bei der Nachhaltigen Beschaffung

Offener Brief an das Bundeskanzleramt zum Ziel der Bundesregierung, 50 Prozent des Textilbedarfs des Bundes nachhaltig zu beschaffen

Sehr geehrter Herr Professor Braun,

die Bundesregierung hat sich im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit das Ziel gesetzt, bis 2020 möglichst 50 Prozent der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nach ökologischen und sozialen Kriterien zu beschaffen.* Der angekündigte Leitfaden und der Stufenplan, die als Grundlage für die nachhaltigen Beschaffungsvorgänge und zur Erreichung des Ziels dienen sollen, wurden allerdings bis heute nicht veröffentlicht. Auf eine Anfrage im Bundestag hieß es von der Bundesregierung im Mai 2019, dass die Ressortabstimmung derzeit noch laufe, der Leitfaden jedoch zeitnah verabschiedet werden solle.** Zivilgesellschaftliche Organisationen haben in verschiedenen Phasen Input für den Leitfaden gegeben. Von Seiten der Bundesministerien und der Zentralen Beschaffungsstellen ist jedoch teilweise kein politischer Wille zu erkennen, das Ziel umzusetzen.

Es scheint daher für die Bundesregierung unmöglich, ihr selbst gesetztes Ziel noch zu erreichen.
Während die Bundesregierung aktuell die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten der Unternehmen in einem Monitoring prüft, kommt sie ihrer eigenen menschenrechtlichen Verantwortung nicht ausreichend nach. Eine Studie der Christlichen Initiative Romero von 2018 zeigt auf, dass z. B. bei der Herstellung von Bundeswehrbekleidung Arbeitsrechte verletzt werden.***

Die Bundesregierung sollte daher umgehend umsteuern und selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür sollte sie für die Bundesverwaltung verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Mindestkriterien einführen und sie bei einer zukünftigen Überarbeitung des Vergaberechts für alle Beschaffungsstellen in der Bundesrepublik verbindlich vorschreiben.

Der von der Bundesregierung beschlossene Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) vom Dezember 2016 bekräftigt, dass Bund, Länder und Kommunen in der öffentlichen Beschaffung einer besonderen Verantwortung unterliegen, "ihrer staatlichen Schutzpflicht nachzukommen und sicherzustellen, dass mit öffentlichen Mitteln keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte verursacht oder begünstigt werden".

Das Verfehlen des Ziels, Textilien nach ökologischen und sozialen Kriterien zu beschaffen, wäre eine Missachtung dieser Verantwortung von Seiten der Bundesregierung.

Die nachhaltige öffentliche Beschaffung ist ein wichtiger Hebel, um eine nachhaltige Entwicklung
voranzutreiben und menschenrechtliche wie umweltbezogene Anforderungen in globalen Lieferketten
umzusetzen. Dementsprechend begrüßen wir die Zielsetzung und das Engagement der
Bundesregierung, fordern aber konkrete Schritte hin zu diesem Ziel.

Mit diesem Schreiben bitten wir Sie um Auskunft zu folgenden Fragen:

  • Wann ist die ressortinterne Abstimmung endgültig abgeschlossen und wann wird der "Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung" veröffentlicht?
  • Konnten Pilotprojekte bereits eingeleitet werden, auch wenn der Leitfaden noch nicht veröffentlicht wurde?
  • Wie will die Bundesregierung ihr Ziel erreichen, bis 2020 50 Prozent der Textilien nach ökologischen und sozialen Kriterien zu beschaffen, wenn der dafür als Grundlage dienende Leitfaden noch immer nicht vorliegt?
  • Plant die Bundesregierung verbindliche Mindestkriterien für die Beschaffung der Bundesverwaltung einzuführen? (beispielsweise durch Verwaltungsvorschriften)

Die unterzeichnenden Organisationen freuen sich über eine Beantwortung dieser Fragen und werden
weiterhin den Prozess zur Erstellung des Leitfadens und des Stufenplans begleiten und sich konstruktiv einbringen.

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag der Unterzeichnerorganisationen,

Udo Schlüter
Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e.V.

Unterzeichnende Organisationen

    • Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e.V. (agl)
    • Christliche Initiative Romero (CIR)
    • CorA – Netzwerk für Unternehmensverantwortung
    • cum ratione
    • Eine Welt Netz NRW e.V.
    • Eine Welt Zentrum Herne
    • EXILE-Kulturkoordination e.V.
    • Facing Finance e.V.
    • FEMNET e.V.
    • Forum Fairer Handel e.V.
    • GEPA – The Fair Trade Company
    • INKOTA-netzwerk e.V.
    • Kampagne für Saubere Kleidung
    • Kampagne für Saubere Kleidung Aktivgruppe Bremen
    • TransFair e.V. (Fairtrade Deutschland)
    • WEED e.V. – World Economy, Ecology & Development
    • Weltladen-Dachverband e.V

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    * Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung (2015): Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen-Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit.

    ** Deutscher Bundestag: Drucksache 19/10441, S. 112

    *** Studie "Nähen für die Bundeswehr. Menschenrechtsverletzungen bei der öffentlichen Beschaffung" (2018)

    **** Auswärtiges Amt im Namen des Interministeriellen Ausschusses Wirtschaft und Menschenrechte (2016): Nationaler Aktionsplan Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, S.15

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