ChatGPT & Co.: Text-Roboter an Schulen in NRW ohne Schummeln erlaubt 23. Februar 2023 von Wenn Schüler und Schülerinnen in NRW ChatGPT als Hilfsmittel nutzen, müssen sie das kenntlich machen. Andernfalls wird das als Täuschungsversuch gewertet. Source:“//http://www.ttip-unfairhandelbar.de“TTIP 3 Teilen mit: Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Ähnliche Beiträge