Gängige Praxis zur Handy-Datendurchsuchung bei Flüchtlingen ist rechtswidrig 17. Februar 2023 von Bei fehlenden Ausweisen darf das Bundesamt für Migration laut dem Bundesverwaltungsgericht nicht ohne Weiteres die Handys von Asylbewerbern auswerten. Source:“//http://www.ttip-unfairhandelbar.de“TTIP 3 Teilen mit: Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Ähnliche Beiträge