Unterversorgung: Regulierer hat noch keinen Provider zum Anschluss verpflichtet

Das vielbeschworene Recht auf „schnelles“ Internet greift bislang nicht: Die Bundesnetzagentur hätte eigentlich schon Anordnungen an Telcos erlassen müssen.

Source:“//http://www.ttip-unfairhandelbar.de“TTIP 3