Entfesselung auf Kosten der Arbeiter*innen

Am 21. März 2018 hat der Landtag NRW die Nachweispflicht zur Einhaltung internationaler Arbeitsrechte und Umweltstandards aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW gestrichen. Mit der Gesetzesänderung ist eine landesweit einheitliche Regelung, die die öffentliche Beschaffung auch an Menschenrechten und Umweltstandards ausrichtet, abgeschafft. Freiwillig können Kommunen und Landesvergabestellen noch den Nachweis einfordern, dass bei der Herstellung z.B. von Arbeitskleidung Arbeitsrechte und Umweltstandards eingehalten wurden. Jede Kommune muss sich aber nun eine eigene Regelung für eine nachhaltige Beschaffung erarbeiten. Das Forum Fairer Handel teilt die Einschätzung des Bündnisses für öko-faire Beschaffung NRW, dass dies ein Schritt in die falsche Richtung ist.

NRW verliert Vorreiterrolle

Aus Sicht dieses Bündnisses hat Nordrhein-Westfalen mit der Gesetzesänderung klar die Vorreiterrolle hinsichtlich einer modernen, an Nachhaltigkeit orientierten öffentlichen Vergabe in Deutschland verloren. Die Landesregierung nutzt damit nicht mehr die Einkaufsmacht der öffentlichen Hand zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der weltweiten Konsumgüterproduktion. Sie rechtfertigt sich mit der Behauptung, dass mit der Ratifizierung der ILO-Kernarbeitsnormen Deutschlands und durch die EU-Richtlinien sowie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) auf Bundesebene sichergestellt sei, dass in der öffentlichen Beschaffung soziale-ökologische Standards eingehalten werden. „Durch die Gesetzesänderung muss jedoch nun die Einhaltung grundlegender Arbeitsrechte nicht mehr kontrolliert werden,“ so Marie-Luise Lämmle von  FEMNET, „zudem betrifft die Ratifizierung der ILO-Kernarbeitsnormen Deutschlands nur die Arbeitsbedingungen hier – aber eben nicht in den Ländern in denen z.B. ein Großteil der Arbeitskleidung und IT Hardware produziert wird.“

Wettbewerbsverzerrung durch neue Regelung

Die neue gesetzliche Regelung verzerrt aus Sicht des zivilgesellschaftlichen Bündnisses den Wettbewerb, da es die Unternehmen benachteiligt, die in die Beachtung internationaler Arbeits- und Menschenrechte investieren und dies durch unabhängige Siegel- und Monitoringorganisationen nachweisen und kontrollieren lassen.
„Arbeitsschutz in Deutschland ist auch klar gesetzlich geregelt und nicht der Freiwilligkeit überlassen“, so Jürgen Sokoll vom  Eine Welt Netz NRW. „Müssten nicht beim Einkauf von Sicherheitsschuhen, Arbeits-bzw. Schutzkleidung für die Mitarbeiter*innen der betrieblichen Arbeitsschutzprüfung NRW auch gleichzeitig die geschützt werden, diese Schutzkleidung in der globalisierten Textilindustrie herstellen?“ fragt Jürgen Sokoll.

Glaubwürdigkeit der Politik unterwandert

Die neue Vergabe-Regelung unterwandert die Glaubwürdigkeit von Politik. Sowohl die EU als auch die Bundesebene weisen der öffentlichen Hand eine bedeutende Rolle zu, um internationale Vereinbarungen wie z.B. die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen zu erreichen.
Mit Steuergeldern dürfen nicht Arbeitsrechtsverletzungen entlang der globalen Lieferketten geduldet werden. Die Achtung der Menschenwürde endet nicht an der EU-Grenze und sollte durch eine klare verbindliche gesetzliche Regelung unterstützt werden. Das Bündnis kritisiert auch den Verweis auf die Bürokratisierung „Es ist zynisch von der Landesregierung, die sog. Entfesselung der Wirtschaft zu fordern und dabei oft massive Ausbeutung und die Verfolgung von Gewerkschafter*innen in den Lieferketten hinzunehmen“, sagt Christian Wimberger von der Christlichen Initiative Romero (CIR).

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie beim Eine Welt Netz NRW.

Download der Pressemitteilung des Bündnisses für öko-faire Beschaffung NRW vom 21.03.2018.

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