EU-Mitgliedsstaaten sprechen sich für ein europäisches Lieferkettengesetz aus

Am 1. Dezember haben sich die EU-Mitgliedsstaaten in gemeinsamen Schlussfolgerungen einstimmig im EU-Ministerrat für ein europäisches Lieferkettengesetz ausgesprochen. Die Initiative ging vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft aus. Damit erhält EU-Justizkommissar Didier Reynders die notwendige Unterstützung der Mitgliedsstaaten für seinen Vorstoß für ein EU-Lieferkettengesetz. 

Europäisches Lieferkettengesetz zum Schutz von Menschen- und Arbeitsrechten und der Umwelt

Im April hatte EU-Justizkommissar Reynders angekündigt, im Frühjahr 2021 einen Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorlegen zu wollen. Auch das EU-Parlament hatte sich im November erneut für eine entsprechende Regelung ausgesprochen. Die Schlussfolgerungen des EU-Ministerrates rufen die EU-Kommission laut einem Entwurf auf, einen Vorschlag für einen EU-Rechtsrahmen zu erarbeiten, damit Unternehmen entlang der globalen Lieferketten Sorgfaltspflichten einhalten. Dabei schlagen sie vor, dass Unternehmen nicht nur zur Achtung von Menschenrechten, sondern auch von Arbeitsrechten und Umweltstandards verpflichtet werden könnten. Dies ist ein guter Schritt für ein effektives Lieferkettengesetz und ein wichtiges Signal an die deutsche Bundesregierung. Das Wirtschaftsministerium und einige Wirtschaftsverbände lehnen es in der Debatte um ein deutsches Lieferkettengesetz ab, umweltbezogene Sorgfaltsplichten zu berücksichtigen. Dabei ziehen Umweltverschmutzungen häufig Menschenrechtsverletzungen nach sich, wie etwa durch die Zerstörung von Lebensräumen.

Bundesregierung muss mit einem starken deutschen Lieferkettengesetz Signal setzen

Mitte Juli hatte Kanzlerin Merkel die drei Bundesminister Altmaier, Heil und Müller beauftragt, bis Ende August Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz vorzulegen. Doch das Wirtschaftsministerium verzögert den Prozess, da es mit seinen Vorschlägen ein Lieferkettengesetz ins Wirkungslose zu verwässern droht. Neben den Umweltaspekten lehnt es eine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen ab. Damit würde ein wichtiger Durchsetzungsmechanismus gegenüber Unternehmen entfallen; zudem hätten Betroffene von Menschenrechtsverletzungen im Ausland kaum eine Möglichkeit, vor deutschen Gerichten Entschädigungen einzufordern. Auf EU-Ebene planen dagegen EU-Justizkommissar Reynders sowie das EU-Parlament eine Regelung mit Haftungspflichten. Die Bundesregierung sollte mit einem wirkungsvollen nationalen Lieferkettengesetz mit gutem Beispiel voran gehen. Gleichzeitig hätte sie dadurch auch die Möglichkeit, Standards für den EU-Prozess zu setzen. 

Merkel sollte das Lieferkettengesetz zur Chefinnensache machen!

Die Kanzlerin sollte sich nicht länger hinter ihren Ministern wegducken und dafür sorgen, dass es noch in diesem Jahr zu einer Einigung zum Lieferkettengesetz im Bundeskabinett kommt. Dass ein Lieferkettengesetz für deutsche Unternehmen machbar und gerade in der Corona-Krise dringend notwendig ist, hat die Initiative Lieferkettengesetz in verschiedenen Briefings dargelegt. Auch die Mehrheit der Bevölkerung hätte die Bundesregierung – neben der Vereinbarung im Koalitionsvertrag – hinter sich: Denn laut einer  repräsentativen Umfrage von infratest dimap aus dem September diesen Jahres wollen drei von vier Menschen in Deutschland ein Lieferkettengesetz. 

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