Finanzministerium blockiert verbindliche Regeln für Menschenrechte in Lieferketten

20.000 Menschen haben in Briefen an das Kanzleramt gefordert, dass sich die Bundeskanzlerin für verbindliche Regeln für Unternehmen einsetzt.  Die Briefaktion fand im Rahmen der Kampagne „Mensch. Macht. Handel. Fair.“ des Forum Fairer Handel und des Weltladen-Dachverbandes statt und richtete sich in der entscheidenden Phase des deutschen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) an Frau Merkel.

Einen Schritt vorwärts…

Der Nationale Aktionsplan sollte bereits im Juni 2016 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Der Entwurf damals stellte einen Kompromiss zwischen ehrgeizigen Forderungen, wie denen unserer Kampagne, und den Bedenken der großen Industrie- und Arbeitgeberverbände dar.
Zu begrüßen war das Kapitel zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Es übernahm die klare Definition der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht aus den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Bundesregierung sah vor, dass die Hälfte aller deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bis 2020 die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in ihre Unternehmensprozesse integriert. Schrittweise sollten alle Unternehmen eine ihrer Größe, Branche und Position in der Lieferkette angemessenen menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung einführen. Die Umsetzung dieser Vorgaben sollte ab 2018 jährlich überprüft werden. Sollten die Unternehmen die Vorgabe nicht erfüllen, kündigte die Bundesregierung an, Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen. Im Großen und Ganzen erfüllte dieser Entwurf zumindest die erste Forderung der Kampagne an Bundeskanzlerin Merkel.

… zwei Schritte zurück?

Leider blockiert das Bundesfinanzministerium diesen Entwurf seit Wochen erfolgreich. Minister Schäuble kritisiert den Entwurf. Sein Hauptargument ist, dass die schrittweise Verpflichtung deutscher Unternehmen ein Verstoß gegen das Konzept der Bürokratiebremse sei. Dieses Konzept schreibt vor, dass Unternehmen für jede Belastung durch neue Bestimmungen eine Entlastung durch die Abschaffung existierender Vorgaben erhalten müssen. Ziel ist, eine Zunahme von Kosten für Unternehmen zu vermeiden. Für das Gesetz ist irrelevant, ob eine gesetzliche Bestimmung dem Allgemeinwohl soziale und ökologische Kosten ersparen würde. Das Bundesfinanzministerium wünscht sich de facto keinen Aktionsplan, sondern eine auf rein freiwillige Unternehmensverantwortung abstellende Deklaration.

Fast 83 Prozent der Deutschen wollen Verbindlichkeit

Die Blockade verzögert die Abstimmung zwischen den Ministerien. Einen Kompromissversuch unternahmen die Staatssekretäre am Donnerstag 28. Juli 2016. Sie konnten sich allerdings nicht einigen. Es wird daher erwartet, dass der NAP gemeinsam mit vielen anderen Streitpunkten Mitte September im Koalitionsausschuss diskutiert wird. Im Spiel des politischen Interessensausgleichs zwischen den Koalitionsparteien läuft der NAP Gefahr, noch weiter geschwächt zu werden. Gemeinsam mit unseren Bündnispartnern im CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung arbeiten wir daran, dies zu verhindern. Denn wir wissen: fast 83 Prozent der deutschen Bevölkerung erachten eine gesetzliche Regelung, die Unternehmen zur Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten verpflichtet, als wichtig.

Weiterführende Links

„Organisationen protestieren: Finanzministerium torpediert Auflagen für Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten“; Gemeinsame Pressemitteilung von Amnesty International, Brot für die Welt, Germanwatch und Misereor

„Fünf vor acht / Menschenrechte: Geht uns nix an! Können wir nix tun! Sind ja nur unsere Zulieferer!”; Petra Pinzler am 12. Juli 2016 in der ZEIT

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