Aktivist*innen der Initiative Lieferkettengesetz haben heute in Berlin demonstriert, weil das Bundeskabinett die Besprechung der Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz erneut verschoben hat. Dabei errichteten sie einen überdimensionalen gesetzlichen Rahmen und übergaben symbolisch eine Petition mit mehr als 222.222 Unterschriften an das Bundeskanzleramt. Das Bündnis aus über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert von der Bundesregierung, das Gesetz nicht länger zu verschieben, sondern endlich für einen wirksamen Schutz von Menschenrechten und Umwelt zu sorgen.
Johannes Heeg, Sprecher der Initiative Lieferkettengesetz, sagt: "Von Flensburg bis nach Freiburg, von Bonn bis nach Berlin: Überall in Deutschland haben Menschen in den letzten Monaten Unterschriften gesammelt und die Forderung nach einem gesetzlichen Rahmen auf die Straße getragen. Es ist höchste Zeit, dass die Kanzlerin diesen Stimmen Gehör schenkt: Ein wirksames Lieferkettengesetz ist überfällig."
Mit Blick auf die Debatten innerhalb der Bundesregierung kritisiert die Initiative insbesondere die Position von Wirtschaftsminister Peter Altmaier scharf: "Nach der Vorstellung von Herrn Altmaier würde ein Lieferkettengesetz nur einen Bruchteil der Unternehmen erfassen, die in Deutschland Geschäfte machen. Sogar Unternehmen wie H&M und Ritter Sport, die selbst ein Lieferkettengesetz fordern, würden durch das Raster fallen", betont Christian Wimberger, Referent für Unternehmensverantwortung bei der Christlichen Initiative Romero (CIR).
Anders als in früheren Eckpunkten des Arbeits- und des Entwicklungsministeriums vorgesehen, will das Wirtschaftsministerium ein Lieferkettengesetz nur für Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden einführen. Zudem soll der zivilrechtliche Durchsetzungsmechanismus entfallen. Damit hätten Betroffene von Menschenrechtsverletzungen kaum eine Möglichkeit, vor deutschen Gerichten Entschädigungen einzufordern. Johannes Schorling, Referent für Wirtschaft und Menschenrechte bei INKOTA, kritisiert: "Ein Lieferkettengesetz ohne Haftung wäre ein zahnloser Tiger. Geschädigte müssen hierzulande gegen ein Unternehmen vor Gericht ziehen können, wenn das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen bei seinen Zulieferern wusste und nichts dagegen unternommen hat. Eine solche Regelung ist verhältnismäßig und zumutbar."
Bereits die früheren Eckpunkte hatten zu Kritik seitens der Zivilgesellschaft geführt, da sie nur Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland in die Pflicht nehmen wollten und keine umweltbezogenen Sorgfaltspflichten umfassten. Viola Wohlgemuth, Kampaignerin für Textil und Konsum bei Greenpeace, erklärt: "Wirtschaftsminister Altmaier verzögert erneut ein wirksames Lieferkettengesetz. Dabei ist auch ihm klar, dass Umwelt- und Menschenrechtsverbrechen gerade am Anfang von Lieferketten und damit in Produktionsländern außerhalb der EU begangen werden. Die Werte eines christlich-demokratischen Wirtschaftsministers dürfen nicht an den Landesgrenzen haltmachen. Denn ein Lieferkettengesetz ist nur dann wirksam, wenn es die ganze Länge der Kette abdeckt – von der Produktion der ersten Faser in Indien, über das Färben in China bis zum Verkauf der Jeans in Deutschland."
Weiterführende Informationen:
- Die Analyse "Verhältnismäßig und zumutbar: Haftung nach dem Lieferkettengesetz" finden Sie hier
- Die fünf Kernforderungen der Initiative Lieferkettengesetz finden Sie hier
- Zur E-Mail-Aktion an Bundesentwicklungsminister Peter Altmaier
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