Die Bekämpfung der Pandemie funktioniert nur mit weltweiter Solidarität

  • Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verstärkt COVID-19 Soforthilfe für den Fairen Handel mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 7,1 Millionen Euro.
  • Bisher wurden über 250 Produzentenorganisationen in 25 Ländern gefördert.

Zusammen mit seinen Partnern Fairtrade International, dem Forum Fairer Handel e.V. und der Deutschen Welthungerhilfe e.V. leistet das BMZ Soforthilfe, um nachhaltig produzierende kleinbäuerliche Betriebe im globalen Süden zu befähigen, in der Corona-Krise ihre Zukunftsfähigkeiten zu erhalten. Die Umsetzung vor Ort unterstützt die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).

Seit dem Start der COVID-19 Soforthilfe für den Fairen Handel in 2020 haben bereits 250 Produzentenorganisation in 25 Ländern Fördermittel erhalten, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Sie haben damit beispielsweise in Ausrüstung für Hygiene und Infektionsschutz investiert, pandemiebedingte Ernteausfälle kompensiert, Lebensmittelpakete verteilt, und Aufklärungskampagnen finanziert. Insgesamt 250.000 Menschen konnten bislang von der Hilfe profitieren.

Schlagkraft der Initiative wird erhöht

Die Schlagkraft der Initiative wird nun mit der Bereitstellung von zusätzlichen 7,1 Millionen Euro erhöht. „Die Corona-Pandemie trifft die Ärmsten der Armen in den Entwicklungsländern am härtesten. Hunger, Armut und Arbeitslosigkeit steigen dramatisch an. Mit der COVID-19 Soforthilfe für den fairen Handel unterstützen wir Kleinbauern und Kooperativen mit insgesamt 19,5 Millionen Euro, damit sie die Produktion auch in der Krise fortsetzen und so Ernährung für hunderttausende Menschen sicherstellen können.“ betont Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Damit sollen nach einer ersten Phase der Nothilfe auch Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz bei den Kleinbäuerinnen und -bauern finanziert werden und weitere Länder bei der Bekämpfung der Folgen der Pandemie aufgenommen werden. Bis Mitte 2022 sollen somit 600.000 Kleinbäuerinnen und -bauern in bis zu 30 Ländern schnell, unbürokratisch und wirkungsvoll unterstützt werden.

„Wir begrüßen sehr die finanzielle Aufstockung der COVID-19 Soforthilfe und die wiederholte Unterstützung durch das BMZ“, sagt Dieter Overath, Vorstandsvorsitzender von TransFair e.V. / Fairtrade Deutschland. „Der Erfolg der Maßnahmen, die bisher finanziert wurden, zeigt, dass die COVID-19 Soforthilfe eine positive Wirkung im globalen Süden entfaltet und Kleinbäuerinnen und -bauern entscheidend hilft, durch die aktuelle Krise durchzukommen.“

Es geht um Zukunftsperspektiven für Kleinbäuer*innen im Globalen Süden

Auch Matthias Fiedler, Geschäftsführer des Forum Fairer Handel, betont den Wert des erweiterten BMZ-Engagements im Rahmen der Initiative: „Die Pandemie zeigt uns noch deutlicher die globale Ungleichheit. Um diese zu überwinden, braucht es einen langen Atem und den Aufbau tragfähiger Strukturen. Es geht um nichts weniger als die Zukunft.“

Eine solche Perspektive erhalten unter anderem die Mitglieder der Kooperative Potong Small Farmers Tea im indischen Darjeeling.  Sie werden im Rahmen der Soforthilfe mit Teepflanzen aus einem Baumschulprojekt versorgt. „Durch die rasante Entwicklung der Pandemie sind Lebensgrundlagen verloren gegangen. Dieses Projekt wird den Kleinbauern helfen, denn mehr Teepflanzen bedeuten mehr nachhaltiges Einkommen für die Teebauern in den kommenden Jahren“, erläutert Gautam Mohan von Tea Promoters India.

In einem durch diese Soforthilfe für den Fairen Handel unterstützten Projekt der Welthungerhilfe in Sierra Leone wird die Wirkung des Hilfsfonds ebenfalls schon jetzt sichtbar. Ursula Langkamp und Manfred Bischofberger, Landesdirektor*in der Welthungerhilfe, bestätigen: „Mit dieser Unterstützung erhalten kleinbäuerliche Familien nicht nur eine dringend notwendige Unterstützung zum Schutz vor Covid-19 z.B. durch Fortbildungen bzgl. COVID 19 Präventionsmaßnahmen und Immunsystem stärkende Ernährung, sondern sie können auch ihre Existenz durch nachhaltigen Kakaoanbau, Nachernteverwertung und Vermarktung inklusive Zertifizierung langfristig sichern. So entwickeln sie wieder Perspektiven – ein Hoffnungsschimmer in dieser schwierigen Zeit.“

Pressemitteilung "Die Bekämpfung der Pandemie funktioniert nur mit weltweiter Solidarität – Aufstockung der COVID-19 Soforthilfe für den Fairen Handel" zum Download

Pressemitteilung "13 Millionen Soforthilfe für den Fairen Handel in Zeiten von Covid-19" anlässlich Start der COVID-19 Soforthilfe am 15.10.2020 zum Download

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Die Lieferketten halten – trotz Corona

Anlässlich des Tags der Seefahrer am 25. Juni fordert das zivilgesellschaftliche Bündnis Fair übers Meer! die Bundesregierung und die maritime Wirtschaft auf, endlich die Arbeitssituation von Seeleuten substantiell zu verbessern. Dazu zählt auch, ihnen medizinische Informationen und Versorgung sowie Kontaktmöglichkeit zu den Familien zu gewähren. Weltweit sind noch immer 200.000 Seeleute an Bord gefangen. Es ist längst überfällig, die Seeleute als wichtigstes Glied der Lieferketten anzuerkennen und ihnen insbesondere in Pandemiezeiten Schutz und Vorrang zu gewähren.

Auch während der COVID-Pandemie werden 90 Prozent der weltweiten Güter werden auf dem Seeweg transportiert. Seeleute fahren in Hoch-Risikogebiete und liefern Waren, dürfen aber nicht von Bord und können von vielen Häfen auch nicht nach Hause reisen. Im Sommer 2020 waren 400.000 Seeleute an Bord gefangen. Mittlerweile sind es immer noch ca. 200.000 Menschen, die mit geringer Versorgung wochenlang auf den Weltmeeren unser aller Alltagsversorgung am Laufen halten. Das zivilgesellschaftliche Bündnis Fair übers Meer! fordert angesichts ihrer oft prekären Arbeitsbedingungen, ihnen endlich Systemrelevanz zuzuerkennen und dies mit entsprechenden Maßnahmen zu stützen und zu fördern.

Matthias Ristau, Seemannspastor der Nordkirche, schildert die dramatische Lage: „Für die Seeleute ist die Corona-Krise noch lange nicht vorbei. 200.000 Seeleute hängen immer noch an Bord fest und an vielen Orten nehmen die Beschränkungen wieder zu. Ein Seemann drückte es mir gegenüber so aus: ‚Die Waren wollen die Menschen haben, aber uns Seeleute wollen sie nicht‘. Viele Seeleute sind am Ende ihrer Kräfte. Körperlich und seelisch. In vielen Häfen wird Seeleuten in der Corona-Krise die medizinische Behandlung an Land verwehrt. Folge sind verschleppte Erkrankungen, schlecht verheilte Verletzungen nach Unfällen und auch Todesfälle.“

Peter Geitmann, Nationaler Schifffahrtssekretär von ver.di, erklärt: „An Bord bekommen die Seeleute oft nur wenige Informationen über COVID-19. Dabei kommen diese aus den verschiedenen Herkunftsländern, aus dem Land der Reederei, aus dem Flaggenstaat und aus den Häfen. Das ist verwirrend und kaum durchschaubar. Immer wieder berichten Seeleute, dass sie nicht ausreichend mit Schutzausrüstung ausgestattet werden und dass Behörden und Firmen in verschiedenen Häfen ihre Leute ohne Masken usw. an Bord schicken. Durch die neuen Varianten des Virus ist zu beobachten, dass zunehmend Seeleute an Bord infiziert werden. Schiffen mit Corona-Fällen an Bord wird in Häfen, auch in Deutschland, immer wieder die Einfahrt verwehrt oder sie werden sogar aus dem Hafen weggeschickt.“

 Nelly Grotefendt, Politik-Referentin beim Forum Umwelt und Entwicklung, macht deutlich: „Auch in der Corona-Krise gelten die internationalen Rechte der Seeleute. Das haben nicht zuletzt die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) und Internationale Arbeitsorganisation (ILO) mehrfach betont. Seeleute sind “systemrelevant“ und daher müssen sie auch so behandelt werden.  Umfragen der Deutschen Seemannsmission zeigen, dass die meisten Seeleute seit ihrem Anmustern kein einziges Mal an Land konnten, teilweise bis zu 20 Monate lang. Dabei ist Landgang unerlässlich, da die Seeleute dann ‚auftanken‘ können nach ihrer oft monatelangen Zeit an Bord.“

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.fairuebersmeer.de

Für einen Überblick über die sozialen und ökologische Dimension des Seetransports im Fairen Handel verweisen wir auf die Veranstaltungsdokumentation "Fair übers Meer?"

Mitglieder des Bündnisses Fair übers Meer!: Bremer entwicklungspolitisches Netzwerk e. V., Bremer Informationszentrum für Menschenrechte und Entwicklung (biz), BUND, Business Crime Control, Deutsche Seemannsmission e. V., fair oceans, Förderkreis „Rettet die Elbe“ e. V., Förderkreis WATERKANT e. V., Forum Fairer Handel, Forum Umwelt und Entwicklung, NABU, ver.di. 

 

 

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Endlich beschlossen: Das Lieferkettengesetz

Heute hat der Bundestag nach monatelangen Diskussionen und Verschiebungen das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verabschiedet. Seit 2014 haben sich Aktive im Fairen Handel zusammen mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren für das Gesetz eingesetzt. Dass es nun verabschiedet wurde, ist ein wichtiger Schritt für Menschenrechte und Umweltstandards in globalen Lieferketten. Doch für mehr Gerechtigkeit in der globalen Wirtschaft kann es nur der Anfang sein, auf den viele weitere Schritte folgen müssen.

Das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe, Verantwortung in ihrer Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards zu übernehmen. Nachdem deutlich geworden war, dass Unternehmen freiwillig ihre Sorgfaltspflichten nicht ausreichend umsetzen, kommt Deutschland mit dem Gesetz nun – wenn auch nur teilweise – den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechten (UNLP) nach.

Verzögert und verwässert durch massiven Lobbydruck der Wirtschaft

Trotz des internationalen Standards der UNLP, auf den sich das Gesetz bezieht, war dessen Umsetzung in Deutschland mehr als umstritten. Mit massiven Lobbyoffensiven (Gegenargumente haben wir in Hintergrundpapieren erläutert, wie etwa hier) versuchten Wirtschaftsverbände, das Gesetz zunächst zu verhindern und dann so weit es geht zu verwässern. Ihre Argumente gegen ein Gesetz waren unter anderem, dass das Gesetz für Unternehmen nicht umsetzbar sei oder dass es Menschen im Globalen Süden eher schaden als nützen würde, weil sich Unternehmen aus Risikogebieten zurückziehen würden. Insbesondere bei Teilen der CDU stießen sie damit auf offene Ohren. Monatelang rangen Bundesminister Gerd Müller und Hubertus Heil, die sich für ein Lieferkettengesetz stark machten, mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier um einen Regierungsentwurf. In dem im Februar 2021 beschlossenen Entwurf wurden die von Heil und Müller im März 2020 vorgeschlagenen Gesetzeseckpunkte stark verwässert.

Die Wirtschaftsverbände lobbiierten weiter und versuchten das Gesetz nun im Bundestag weiter abzuschwächen oder gar so hinauszuzögern, dass eine Abstimmung in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich gewesen wäre. Wieder stießen sie auf offene Ohren bei Teilen der CDU und anderer Abgeordneter. Entsprechend wurde im Bundestag wieder um den Gesetzentwurf gerungen und Änderungen an dem Regierungsentwurf vorgenommen. Eine zunächst für den 20. Mai vorgesehene Abstimmung im Bundestag über das Gesetz wurde verschoben.

Veränderungen zum Regierungsentwurf:

Im Rahmen der Verhandlungen im Bundestag kam es an einigen Stellen zu Änderungen im Gesetzestext des Regierungsentwurfs. Unter anderem wurden folgende Punkte geändert die aus unserer   Sicht teilweise positiv und teilweise negativ zu beurteilen sind:

  • Positiv: Das Gesetz soll nun deutlich mehr Unternehmen umfassen. Es soll zum einen auch für ausländische Unternehmen gelten, die in Deutschland eine Zweigniederlassung mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden haben. Zudem zählen auch anders als zuvor alle Tochterunternehmen, auf die ein "bestimmender Einfluss" ausgeübt wird, zum eigenen Geschäftsbereich des Mutterunternehmens. Das heißt: Die Sorgfaltspflichten des Unternehmens erstrecken sich nun auch auf diese Töchter.
  • Positiv: In das Gesetz wurde das Basler Übereinkommen zu gefährlichen Abfällen mit aufgenommen. Damit wurden die umweltbezogenen Pflichten erweitert – Eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflichten fehlen aber weiterhin.
  • Negativ: Mit Blick auf zivilrechtliche Haftungsansprüche wurde eine Klarstellung vorgenommen, dass das Lieferkettengesetz keine haftungsrechtliche Anspruchsgrundlage begründet (siehe unten Kritikpunkt 2).   

Bewertung des Lieferkettengesetzes: Nicht so ambitioniert wie erhofft, aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung

Das nun vom Bundestag beschlossene Gesetz ist, wie bereits auch schon der Regierungsentwurf, nicht so ambitioniert, wie wir es mit der Initiative Lieferkettengesetz für einen wirksamen Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards gefordert  hatten. Dennoch ist es ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung: Mit dem Gesetz wird ein Paradigmenwechsel in Deutschland eingeleitet – weg von Freiwilligkeit hin zu verbindlichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Vorgaben für Unternehmen.
Der Gesetzentwurf hat durchaus Durchsetzungskraft: Eine Bundesbehörde wird befähigt, die in dem Gesetz geforderten Sorgfaltspflichten mit Kontrollen, Anordnungsrechten und Bußgeldern durchzusetzen. Verstoßen Unternehmen gegen ihre Sorgfaltspflichten, können sie von der zuständigen Behörde – dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa) – mit Bußgeldern belegt werden. Diese richten sich nach der Schwere des Vergehens wie auch nach dem Gesamtumsatz des Unternehmens. Zudem ist bei erheblichen Verstößen gegen das Sorgfaltspflichtengesetz ab einer Bußgeldhöhe von mindestens 175.000 Euro ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen vorgesehen.  

Unsere Hauptkritikpunkte bleiben wie schon beim Regierungsentwurf:

  1. Die Sorgfaltspflichten sind unzureichend ausgestaltet: Unternehmen müssen menschenrechtliche Risiken nur für direkte Zulieferer bzw. für Partner, mit denen eine Vertragsbeziehung besteht, kennen. Bei weiteren Akteuren entlang ihrer Lieferkette sollen Unternehmen erst dann eine Risikoanalyse machen, wenn sie Hinweise über menschenrechtliche Risiken erhalten. Mit dieser Regelung bleibt das Gesetz hinter den UNLP zurück, welche eine Risikoanalyse entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Unternehmen fordern. Dies ist ein entscheidender Mangel an dem Gesetz, den wir bereits beim Regierungsentwurf kritisiert hatten. Denn viele Menschenrechtsverletzungen, wie etwa ausbeuterische Kinderarbeit auf Kakaoplantagen, geschehen am Anfang globaler Lieferketten. Sie werden durch eine Risikoanalyse von deutschen Unternehmen, die lediglich bis zu ihren unmittelbaren Zulieferern reicht, nicht erfasst werden. Zudem wirkt das Gesetz mit dieser Regelung nicht präventiv: Wenn Unternehmen erst nach Hinweisen eine Risikoanalyse für ihre gesamte Lieferkette durchführen müssen, wird ein Unternehmen folglich erst tätig, wenn eine Verletzung der Menschenrechte bereits stattgefunden hat. Ziel eines Lieferkettengesetzes sollte aber sein, präventiv Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Hierfür braucht es vollumfängliche Sorgfaltspflichten nicht nur für den eigenen Geschäftsbereich und unmittelbare, sondern auch mittelbare Zulieferer.
  2. Es fehlt eine zivilrechtliche Haftung: Einer unserer Hauptkritikpunkte bleibt wie auch schon beim Regierungsentwurf, dass das Gesetz keine zivilrechtliche Haftungsregelung enthält und somit die Rechte von Betroffenen nicht stärkt. Eine zivilrechtliche Haftungsregel hätte Betroffenen einen verbesserten Rechtsschutz ermöglicht. Ohne diesen sind sie weiterhin mit hohen Hürden konfrontiert, wenn sie deutsche Unternehmen vor deutschen Gerichten zur Verantwortung ziehen wollen.
    Eine explizite Haftungsregel stellt zudem einen wirksamen Anreiz für Unternehmen dar, Risiken in ihren Lieferketten durch angemessene Sorgfaltsmaßnahmen präventiv vorzubeugen. In einer britischen Studie konnte gezeigt werden, dass Unternehmen bei Gesetzen mit Haftungsregel tiefergehende und umfassendere Veränderungen in ihren Lieferketten vornehmen, als wenn etwa nur eine Berichtspflicht besteht.  
    Obwohl eine Haftungsregel in dem Gesetz fehlt, wurden auf Druck von Teilen der CDU zwei Sätze in das Gesetz noch aufgenommen, die explizit klarstellen sollen, dass das Gesetz keine zivilrechtlichen Ansprüche begründet. Dies finden wir aus menschenrechtlicher Perspektive falsch. Anstatt die Rechte von Betroffenen zu stärken, wird mit einem deklaratorischen Hinweis versucht, dem explizit entgegenzuwirken.
  3. Es fehlen umweltbezogene Sorgfaltspflichten: Auch weiterhin fehlen in dem Gesetz umfassende umweltbezogene Sorgfaltspflichten. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen lediglich in Bezug auf sehr bestimmte Themen zu mehr Umweltschutz, etwa bei Quecksilber-Emissionen. Daran ändert auch das noch neu hinzugefügte Basler Übereinkommen zu gefährlichen Abfällen nichts, auch wenn dessen Ergänzung zu begrüßen ist.
    Die Zerstörung der Umwelt ist häufig ganz mittelbar mit Menschenrechtsverletzungen verbunden, wie etwa bei der direkten Zerstörung von Lebensgrundlagen. Schädliche Folgen für die Umwelt und daraus resultierende Menschenrechtsverletzungen treten jedoch häufig erst zeitverzögert auf. Um dem vorzubeugen, muss Umwelt als unabhängiges Schutzgut in das Gesetz aufgenommen werden.
    Dies ist auch wichtig, um auch Umweltzerstörungen durch die Wirtschaft, die nicht direkt oder nur kumulativ zu Menschenrechtsverletzungen führen, zu verhindern. Dazu zählt etwa die weitere Zerstörung der Biodiversität oder des Klimas.
  4. Das Gesetz gilt für zu wenige Unternehmen: Es ist positiv, dass das Gesetz nun im Vergleich zum Regierungsentwurf deutlich mehr Unternehmen umfasst. Wir hatten jedoch gefordert, dass das Gesetz für alle Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden (große Unternehmen laut Handelsgesetzbuch) sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sektoren mit besonderen menschenrechtlichen Risiken gelten muss sowie für alle Unternehmen, die in Deutschland geschäftstätig sind – also regelmäßig Waren nach Deutschland einführen. Nur so könnte das Gesetz tatsächlich umfassend Risiken für Mensch und Umwelt adressieren, denn auch kleinere Unternehmen können zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung beitragen.
    Nur durch die Einbeziehung weiterer Unternehmen könnte tatsächlich ein so genanntes Level-Playing-Field geschaffen werden, welches verbindliche Pflichten für alle Unternehmen setzt. Fair-Handels-Unternehmen zeigen, dass auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten umsetzen können. Da mit dem Gesetz zu wenige Unternehmen erfasst werden, wird die Achtung hoher sozialer und ökologischer Standards auch weiterhin die Ausnahme und nicht die Regel bleiben.

Und jetzt?

Auch wenn das vom Bundestag beschlossene Gesetz hinter unseren Erwartungen an ein wirksames Lieferkettengesetz zurückbleibt, ist es ein erster Schritt, der den Pfad der freiwilligen Selbstverpflichtungen von Unternehmen verlässt und in Richtung verbindlicher Sorgfaltspflichten für Unternehmen in der globalen Wirtschaft geht. Ein Scheitern des Gesetzes wäre ein fatales Signal für die bereits laufenden Verhandlungen zu einem EU-weiten Lieferkettengesetz gewesen. Es wird nun darauf ankommen, sich für weitere Schritte hin zu Menschenrechten, sozialen Standards und Umweltschutz in globalen Lieferketten einzusetzen. Dafür muss unter anderem das deutsche Gesetz nun wirkungsvoll umgesetzt und vom nächsten Gesetzgeber verbessert werden. Zudem müssen wir für eine EU-weite Regelung und einen UN-Treaty eintreten, die über das deutsche Gesetz hinausgehen. 

Mehr Informationen

Eine ausführliche Analyse des Gesetzesentwurfes hat die Initiative Lieferkettengesetz verfasst.

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Dumpingpreise zügig verbieten!

Der Bundestag hat gestern Abend die EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette in deutsche Gesetzgebung umgesetzt. Das beschlossene Gesetz ist ein wichtiger erster Schritt, um unfaire Praktiken von marktmächtigen Unternehmen in globalen Lieferketten zu unterbinden. Doch es weist Schutzlücken auf und verbietet zudem kein Preis-dumping, weshalb es nur unzureichend zu einer gerechteren Verteilung der Wertschöpfung im Lebensmittelhandel beitragen wird.

Warum wir ein Verbot von unfairen Handelspraktiken brauchen: Machtmissbrauch…

Mit dem sogenannten "Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich" setzt Deutschland eine EU-Richtlinie zum Verbot von unlauteren Handelspraktiken um. Mit der Richtlinie sollen Mindestschutzstandards für Lieferanten in Agrar- und Lebensmittelversorgungsket-ten festgelegt werden. Dies ist dringend notwendig, denn zwischen den Akteur*innen in der Liefer-kette besteht ein großes Macht- und Verhandlungsungleichgewicht: In Deutschland kontrollieren vier Einzelhandelsunternehmen 85 Prozent des Lebensmittelmarktes. Sie zwingen ihren Lieferanten Vertragskonditionen häufig auf, ohne dass diese sich dagegen zur Wehr setzen können. So wälzen sie Kosten, die sie eigentlich selbst tragen müssten, auf ihre Zulieferer ab. Diese sind gezwungen, unfairen Lieferbedingungen zuzustimmen, da sie davon abhängig sind, dass ihre Produkte bei den großen Händlern ins Verkaufssortiment aufgenommen und nicht ausgelistet werden.

… und Preisdumping

Neben derart unfairen Vertragsbedingungen bestimmt auch Preisdumping die Lieferbeziehungen. In einer Umfrage der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gaben knapp die Hälfte der befrag-ten Zulieferer an, Aufträge unterhalb der Produktionskosten anzunehmen, da der Preis eines der wichtigsten Kriterien für die Abnahme und somit der Preisdruck enorm hoch sei. Der Bananensek-tor zeigt, dass es gesetzliche Lösungen gegen Preisdumping braucht: Im November 2020 kündigte ALDI an, die Bananenpreise um ca. 9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 11,33 EUR pro Kiste zu reduzieren. Dabei ist bereits zwischen 2013 und 2018 der EU-Einfuhrpreis für eine Kiste Bananen um etwa 20 % gefallen, während die Produktionskosten insbesondere auch im Zuge der Corona-Pandemie immer weiter gestiegen sind. Diese ruinösen Preise haben u.a. Hungerlöhne und schlech-te Arbeitsbedingungen für Arbeiter*innen auf den Plantagen zur Folge. Dieses Preisdumping be-trieb ALDI, obwohl das Unternehmen zusammen mit zahlreichen anderen deutschen Einzelhan-delsunternehmen noch im Januar 2020 eine Absichtserklärung unterzeichnet hatte, sich entlang seiner globalen Lieferketten für existenzsichernde Einkommen und Löhne einzusetzen.

Was das Gesetz leistet: Verbot einiger unfairer Handelspraktiken …

Mit dem beschlossenen Gesetz verbietet Deutschland nun einige der gravierendsten unlauteren Handelspraktiken entlang globaler Lieferketten im Agrar- und Lebensmittelhandel. Dabei geht Deutschland erfreulicherweise über die Vorgaben der EU hinaus. Neben der Mindestliste von Verboten in der EU-Regulierung, enthält das deutsche Gesetz drei weitere Verbote: Händlern wird verboten, nicht verkaufte Ware ohne Bezahlung zurückzuschicken; Lagerkosten des Käufers dürfen nicht mehr auf den Lieferanten abgewälzt werden; Gebühren für die Listung sind zukünftig nicht mehr erlaubt, wenn ein Produkt bei dem Händler bereits gelistet ist.

… und eine unabhängige Ombuds- und Preisbeobachtungsstelle

Erfreulich ist zudem, dass der Bundestag sich für die Einrichtung einer unabhängigen, weisungsun-gebunden Ombuds- und Preisbeobachtungsstelle ausgesprochen hat. Kleinbäuer*innen und Arbei-ter*innen hierzulande sowie aus dem Globalen Süden können damit anonym jedwede unfaire Handelspraktiken – also auch jene, welche nicht im Gesetz verboten sind – sowie unfaire Preise melden. Die Stelle soll zudem Produktionskosten und Preisentwicklung beobachten. Die Erkenntnisse der Ombudsstelle über neue, bisher nicht im Gesetz verbotene Handelspraktiken sollen regelmäßig in die Eva-luierung und ggf. Überarbeitung des Gesetzes einfließen. Die erste Evaluierung soll zwei Jahre nach Inkraft-treten des Gesetzes stattfindet.
Die Ombusstelle und die Möglichkeit zur Beschwerde auch für Lieferanten aus dem Globalen Süden ist auch ein Erfolg der Fair-Handels-Bewegung. Diese hatte sich zusammen mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren auch bereits auf EU-Ebene dafür eingesetzt, dass nicht nur Lieferanten aus der EU, sondern auch aus nicht EU-Ländern bei den Regelungen berücksichtigt werden.

Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken weist Lücken auf

Doch Bundesregierung und Bundestag hätten mit dem Gesetz sehr viel weiter gehen können und müssen. Das Gesetz weist erhebliche Schutzlücken auf und wird deshalb nur sehr unzureichend zu einer gerechteren Verteilung der Wertschöpfung in Agrar- und Lebensmittelversorgungsketten beitragen. Insbesondere fehlt in dem Gesetz: 

  1. Eine Generalklausel: Das Gesetz hätte eine Generalklausel beinhalten müssen, die grund-sätzlich alle unlauteren Handelspraktiken verbietet. Mit ihrer ausschließlichen Auflistung von Verboten bietet das Gesetz Möglichkeiten für Schlupflöcher. Denn für Supermarktket-ten wird es ein Leichtes sein, Verbote durch neue unfaire Handelspraktiken zu umgehen. Zwar können Lieferanten auch unfaire Handelspraktiken bei der Ombudsstelle melden, die in dem Gesetz derzeit nicht verboten sind. Jedoch ist damit nicht gesagt, dass diese nach der Meldung auch tatsächlich verboten werden. Zudem würde ein neues Verbot Zeit kosten, welche Zulieferer in Existenznot möglicherweise nicht haben.
  2. Ein Verbot von Dumpingpreisen: Um dem verheerenden Preisdumping einen Riegel vorzu-schieben, hätte das Gesetz den Einkauf von Lebensmitteln unterhalb ihrer Produktionskos-ten (Dumpingpreise) als unfaire Handelspraktiken verbieten müssen.  Produzent*innen am Anfang und nicht marktmächtige Einkäufer am Ende der Lieferkette müssen die Preisbil-dung bestimmen. Nur so erhalten die Erzeuger*innen die Möglichkeit, existenzsichernde Einkommen zu erzielen. Zumindest hat der Bundestag eine Prüfung eines Verbots des Einkaufs von Lebensmitteln unterhalb ihrer Produktionskosten beschlossen. Diese soll bei der Evaluierung des Gesetzes "berücksichtigt" werden.

Eine wirksame Umsetzung des Gesetzes ist jetzt wichtig

Die Bundesregierung muss das Gesetz nun wirksam und mit ausreichend Kapazitäten umsetzen. Die neue Ombuds- und Preisbeobachtungsstelle benötigt ausreichend personelle Kapazitäten, um ihren Aufgaben wirksam nachzukommen. Insbesondere braucht es jetzt:

  • schnellstmöglich ein Verbot von Dumpingpreisen: Die neue Bundesregierung muss die Prü-fung für ein Verbot von Dumpingpreisen zügig durchführen. Das Verbot sollte zudem schnellstmöglich umgesetzt werden. Hierfür muss nicht zwingend auf die Evaluierung des Ge-setzes gewartet werden. Das Verbot muss vorsehen, dass soziale und ökologische Kosten eingepreist werden und die Preise den Erzeuger*innen und ihren Familien ein existenzsi-cherndes Einkommen ermöglichen.
  • die Aufklärung von Lieferanten über ihre Rechte: Damit das Gesetz Wirkung zeigt, müssen Lieferanten, insbesondere auch aus dem Globalen Süden, über das Gesetz und ihre darin enthaltenen Rechte aufgeklärt werden. Bisher ist das Gesetz weitestgehend unbekannt. Doch nur wenn alle Akteure in Agrar- und Lebensmittelversorgungsketten über die neuen Verbote und die Oumbudsstelle informiert werden, können sie die Möglichkeit zur Beschwerde gegen unlautere Handelspraktiken und unfaire Preise wahrnehmen.

Mehr Informationen

  • Brot für die Welt, Forum Fairer Handel, Gepa – The Fair Trade Company: Briefing: Umsetzung der UTP-Richtlinie: Eine Chance für existenzsichernde Einkommen und Löhne in globalen Lieferketten Download
  • Positionspapier von 50 Organisationen zur Umsetzung der EU-Richtline (2020): Für mehr Fairness im Lebensmitteleinzelhandel Download

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Unsere Wirtschaft muss sozial und ökologisch zukunftsfähig werden!

Anlässlich des Internationalen Tages des Fairen Handels (zugleich Weltladentag) am 08. Mai rufen das Forum Fairer Handel und der Weltladen-Dachverband die nächste Bundesregierung und Legislative zum Aufbruch in eine sozial und ökologisch zukunftsfähige Wirtschaft auf.

Aus Sicht des Forum Fairer Handel bedarf es dafür dreier Säulen:

  • einer Wirtschaft, die Menschen und Umwelt vor den Profit stellt
  • der Herstellung von Klimagerechtigkeit und Förderung bäuerlicher Landwirtschaft weltweit
  • einer internationalen (Handels)Politik, die ein menschenwürdiges Leben für alle ermöglicht.

Unter dem Motto "Die Welt braucht einen Tapetenwechsel" geben hunderte Weltläden an ihrem traditionellen Aktionstag am 8. Mai Impulse, wie die grundlegende Transformation unserer Wirtschaft gelingen und der Faire Handel als Kompass dafür dienen kann. 

Die Welt steht vor enormen Herausforderungen. "Wir beobachten tiefgreifende sozio-ökonomische und ökologische Krisen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden viele davon weiter verschärfen", erklärt Andrea Fütterer, Vorsitzende des Forum Fairer Handel. Die soziale Ungleichheit nimmt immer weiter zu, sowohl global als auch hierzulande, Umweltzerstörung und Klimawandel schreiten voran. "Es ist offensichtlich: Unsere Art zu leben und zu wirtschaften ist nicht zukunftsfähig. Die Welt braucht einen Tapetenwechsel, und zwar jetzt", konstatiert Anna Hirt, Kampagnenreferentin des Weltladen-Dachverbandes.

#FairerAubruch: Prinzipien des Fairen Handels als Blaupause

Ziel des geforderten fairen Aufbruches ist ein resilientes und zukunftsfähiges Wirtschafts- und Handelssystem, welches nicht nur ökonomisch, sondern auch sozial und ökologisch nachhaltig ist. Die Prinzipien des Fairen Handels können dabei als Blaupause dienen. "Es muss Schluss sein mit dem Mantra der Alternativlosigkeit. Unsere Art des Wirtschaftens ist menschengemacht und kein Naturgesetz. Dass es anders geht, zeigt der Faire Handel. Die Politik kann Weichen für einen Umbau des Wirtschaftens stellen, sie muss nur wollen", betont Fütterer. Das Lieferkettengesetz ist ein erster Baustein auf diesem Weg. "Wir begrüßen die Einigung auf ein Lieferkettengesetz. Allerdings muss klar sein, dass Unternehmen Verantwortung entlang ihrer gesamten Lieferkette übernehmen müssen", fordert Hirt. Da der aktuelle Gesetzentwurf die unternehmerische Sorgfaltspflicht vollumfänglich nur für direkte Zulieferer vorsieht, müssen die Bundestagsabgeordneten den Entwurf zum Lieferkettengesetz dringend nachbessern.

#GönnDirWandel und #BuildBackFairer zum Weltladentag/World Fair Trade Day

Vor diesem Hintergrund laden die Weltläden am 08. Mai bundesweit unter dem Motto "Die Welt braucht einen Tapetenwechsel" dazu ein, selbst aktiv zu werden und den dringend benötigten Wandel mitzugestalten. Im Rahmen der Aktion #GönnDirWandel erhalten Bürger*innen Impulse, wie sie im eigenen Alltag zu mehr Solidarität, Nachhaltigkeit, Respekt, Gleichberechtigung, Transparenz und Dialog beitragen und wie sie sich politisch engagieren können. 

Auch auf europäischer und globaler Ebene ruft die Fair-Handels-Bewegung unter dem Dach der Kampagne #BuildBackFairer zum Fairen Neustart nach der Pandemie auf: "Fair-Handels-Unternehmen setzen Menschen und Umwelt an erste Stelle. Im Sinne der globalen Solidarität haben sie sich dazu verpflichtet, die Welt während und nach der Pandemie gerechter zu gestalten. Nur wenn sich Menschen auf der ganzen Welt dieser Anstrengung anschließen, können wir die Welt wirklich zu einem besseren Ort machen", erklärt Roopa Mehta, Präsidentin der World Fair Trade Organization.  

Weitere Informationen

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Die ganze Lieferkette im Griff = Unternehmerische Verantwortung

Anlässlich der ersten Lesung zum Lieferkettengesetz im Deutschen Bundestag am 22.04.2021 betont das Forum Fairer Handel, dass die Einigung auf ein Lieferkettengesetz ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit in globalen Lieferketten ist. Für mehr Wirksamkeit muss der vorliegende Entwurf jedoch dringend nachgebessert werden. Andrea Fütterer, Vorstandsvorsitzende des Forum Fairer Handel, kommentiert:

 „Unternehmen müssen Verantwortung für die Arbeiter*innen entlang ihrer gesamten Lieferkette übernehmen. Entsprechend müssen die Sorgfaltspflichten vollumfänglich für die gesamte Lieferkette und nicht nur, wie derzeit im Gesetzentwurf vorgesehen, für direkte Zulieferer – also Vertragspartner – gelten. Es ist völlig inakzeptabel, dass rückwärtsgewandte Unternehmensverbände sagen, dass das Lieferkettengesetz in der jetzigen Form für Unternehmen nicht umsetzbar sei. Globale Lieferketten können durchaus so gestaltet werden, dass sie menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten Rechnung tragen. Das ist eine Frage des Willens, nicht der Machbarkeit.
Das zeigen Fair-Handels-Unternehmen seit fast 50 Jahren und rufen in einem gemeinsamen Statement mit anderen Unternehmen dazu auf, ein wirkungsvolles Lieferkettengesetz zu verabschieden. Nur vollumfängliche Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette können Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung effektiv und präventiv bekämpfen. Unternehmen hatten zehn Jahre Zeit, die Sorgfaltspflichten in den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen umzusetzen. Wir reden hier also nicht von völlig unvorhersehbaren Anforderungen, sondern von einem internationalen Standard, der mit Blick auf ausbeuterische Kinderarbeit, Hungerlöhnen und anderen Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Die Bundestagsabgeordneten müssen den Entwurf zum Lieferkettengesetz dringend nachbessern, damit Deutschland nicht hinter internationalen Standards zurückbleibt. Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalt darf in globalen Lieferketten nicht länger die Ausnahme sein,  sondern muss zur Norm werden.“

Weitere Informationen

Das Forum Fairer Handel ist Trägerorganisation der Initiative Lieferkettengesetz.
Pressemitteilung des Bündnisses zur Protestaktion anlässlich der ersten Lesung im Deutschen Bundestag am 22.04.2021 zum Download
Statement von Unternehmen für ein wirkungsvolles Lieferkettengesetz zum Download
Stellungnahme des Forum Fairer Handel zur Einigung der Bundesregierung auf ein Lieferkettengesetz zum Download

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Unfaire Handelspraktiken und Dumpingpreise umfassend verbieten!

Derzeit wird im Bundestag über ein Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken in Agrarlieferketten debattiert, mit welchem Deutschland eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzt. Eine ambitionierte Umsetzung dieser EU-Richtlinie böte die Chance, den Machtmissbrauch von marktdominierenden Unternehmen einzudämmen, indem unfairen Vertragskonditionen und Preisdumping gegenüber Lieferanten einen Riegel vorgeschoben würde. Doch der vorliegende Gesetzentwurf weist große Mängel auf und muss von den Bundestagsabgeordneten dringend nachgebessert werden; insbesondere die CDU muss ihre bisherige Blockadehaltung aufgeben.

Machtmissbrauch im Lebensmitteleinzelhandel an der Tagesordnung

Zwischen den Akteur*innen in der Lieferkette besteht ein großes Macht- und Verhandlungsungleichgewicht. In Deutschland kontrollieren vier Einzelhandelsunternehmen 85 Prozent des Lebensmittelmarktes. Sie zwingen ihren Lieferant*innen Preis- und Vertragskonditionen häufig auf, ohne dass diese sich dagegen zur Wehr setzen können. So wälzen sie Kosten, die sie eigentlich selbst tragen müssten (etwa wenn Ware nicht vor dem Mindesthaltbarkeitsdatum verkauft wird) auf die Lieferanten ab oder ändern rückwirkend und einseitig Vertragsbedingungen.

Neben derart unfairen Handelspraktiken bestimmt auch Preisdumping die Lieferbeziehungen. So kündigte im November 2020 ALDI an, die Bananenpreise um ca. 9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 11,33 EUR pro Kiste zu reduzieren. Dabei ist bereits zwischen 2013 und 2018 der EU-Einfuhrpreis für eine Kiste Bananen um etwa 20 % gefallen, während die Produktionskosten insbesondere auch im Zuge der Corona-Pandemie immer weiter gestiegen sind. Diese ruinösen Preise haben u.a. Hungerlöhne und schlechte Arbeitsbedingungen für Arbeiter*innen auf den Plantagen zur Folge.

Es braucht ein umfassendes Verbot von unfairen Handelspraktiken inklusive Preisdumping

Dumpingpreise und unlautere Handelspraktiken sind häufig eine der Kernursachen von Menschenrechtsverletzungen. Eine ambitionierte Umsetzung der EU-Richtlinie, deren Umsetzung zurzeit im Bundestag debattiert wird und die umfassend unfaire Handelspraktiken und ein Preisdumping verbietet, könnte dem Machtmissbrauch von marktdominierenden Unternehmen entgegenwirken und zu einer gerechteren Verteilung der Wertschöpfung innerhalb globaler Agrarlieferketten führen. Doch bislang verbietet der deutsche Gesetzesentwurf nur eine sehr begrenzte Zahl von unfairen Handelspraktiken, von denen zum einen nur wenige Lieferanten betroffen sind und die zudem leicht von Supermärkten umgangen werden können. Für mehr Wirksamkeit im Sinne der Agenda 2030 muss unter anderem an folgenden Stellen nachgebessert werden:

  • Der Einkauf von Lebensmitteln unterhalb ihrer Produktionskosten (Dumpingpreise) muss in die Verbotsliste unfairer Handelspraktiken aufgenommen werden. Dies ist aus Fair-Handels-Sicht besonders wichtig, da so Produzent*innen am Anfang und nicht marktmächtige Einkäufer am Ende der Lieferkette die Preisbildung bestimmen und die Möglichkeit erhalten, existenzsichernde Einkommen zu erzielen.
  • Der Gesetzentwurf muss eine Generalklausel, die grundsätzlich alle unlauteren Handelspraktiken verbietet, enthalten. Die Verbotsliste sollte zudem regelmäßig angepasst und erweitert werden, um Lücken zu schließen und Umgehungsmöglichkeiten zu vermeiden. Nur dadurch kann verhindert werden, dass Supermarktketten Schlupflöcher suchen und Verbote durch neue unfaire Handelspraktiken umgehen.
  • Eine unabhängige Ombudsstelle, die anonyme Beschwerden auch für Lieferanten aus nicht EU-Ländern und für Organisationen mit berechtigtem Interesse ermöglicht, muss eingeführt werden. Auch dies ist aus Fair-Handels-Sicht von großer Bedeutung, denn nur wenn das Gesetz auch für nicht EU-Zulieferer gilt, wird eine gerechtere Wertschöpfungsverteilung entlang der gesamten globalen Lieferketten ermöglicht. Die EU-Richtlinie sieht die Einbeziehung von Lieferanten außerhalb der EU explizit vor.  

Die CDU muss ihre Blockade für mehr Gerechtigkeit beenden

Bis zum 01. Mai muss Deutschland die EU-Richtlinie umgesetzt haben. Derzeit blockiert die CDU die Verhandlungen und hat eine für Anfang März geplante Abstimmung über das Gesetz im Bundestag verschoben. Hintergrund der Vertagung sind Differenzen zwischen CDU und SPD. So lehnt die CDU unter anderem eine Generalklausel und die Prüfung eines Verbots des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten ab. Die CDU muss diese Blockade für mehr Gerechtigkeit im Lebensmittelhandel aufgeben. Es braucht keinen Schutz für große Supermarktketten, sondern mehr Verteilungsgerechtigkeit in globalen Lieferketten!

Weitere Informationen

Brot für die Welt, Forum Fairer Handel, Gepa – The Fair Trade Company: Briefing: Umsetzung der UTP-Richtlinie: Eine Chance für existenzsichernde Einkommen und Löhne in globalen Lieferketten Download

Positionspapier von 50 Organisationen zur Umsetzung der EU-Richtline (2020): Für mehr Fairness im Lebensmitteleinzelhandel Download

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Liefer- oder Vertragspartner-Gesetz?

Nach monatelanger Blockade durch Wirtschaftsminister Peter Altmaier hat sich die Bundesregierung nun auf einen Kompromiss für ein Lieferkettengesetz geeinigt. Der vorliegende Entwurf zu einem „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ ist zwar ein erster Schritt der deutschen Bundesregierung, um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen endlich verbindlich zu machen und nicht weiter auf freiwillige Selbstverpflichtungen zu setzen. Doch der Entwurf (Bearbeitungsstand vom 15.02.2021) bleibt weit hinter den Anforderungen an ein wirksames Lieferkettengesetz zurück und muss an folgenden Punkten dringend nachgebessert werden:

Ein Vertragspartner-Gesetz: Es braucht vollumfängliche Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette

Einer der entscheidenden Mängel an dem Gesetzentwurf ist die unzureichende Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten. Unternehmen müssen Risiken nur für direkte Zulieferer bzw. Partner, mit denen eine Vertragsbeziehung besteht, kennen. Bei weiteren Akteuren entlang ihrer Wertschöpfungskette sollen Unternehmen ihre Risiken nur ermitteln müssen, wenn sie Hinweise über menschenrechtliche Risiken erhalten.

Mit dieser Einschränkung bleibt der Gesetzentwurf an entscheidender Stelle wirkungslos. Viele Menschenrechtsverletzungen wie etwa ausbeuterische Kinderarbeit auf Kakaoplantagen geschehen am Anfang globaler Lieferketten. Damit menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in globalen Lieferketten umfassend und präventiv erfasst werden können, muss die Pflicht der Risikoanalyse auf die gesamte Wertschöpfungskette ausgeweitet werden.

Keine Klagemöglichkeit für Betroffene: Es braucht eine zivilrechtliche Haftung

Der Gesetzentwurf enthält keine zivilrechtliche Haftung. Das heißt, Unternehmen können nicht auf Grundlage des Gesetzes haftbar gemacht werden. Damit Betroffene von Menschenrechtsverletzungen im Ausland sich auf das Gesetz berufen und Unternehmen damit einfacher vor deutschen Gerichten verklagen können, braucht es eine zivilrechtliche Haftung.

Eine Bundesbehörde die dem Gesetzesblockierer unterstellt ist: Die BaFa muss ausreichend Befugnisse und Kapazitäten erhalten

Der Gesetzentwurf sieht lediglich eine behördliche Durchsetzung vor. Eine staatliche Behörde wird mit eigenem Personal und Befugnissen ausgestattet, um die Einhaltung des Gesetzes zu kontrollieren. Bei Verstößen kann sie Buß- und Zwangsgelder verhängen und Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung ausschließen. Die Behörde, welche für das Gesetz zuständig sein wird, ist das  Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa). Diese ist dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellt, also jenem Ministerium welches dem Lieferkettengesetz kritisch gegenüber steht. Es sollte sichergestellt werden, dass auch das für das Gesetz zuständige  Bundesministerium für Arbeit und Soziales neben dem Bundeswirtschaftsministerium ausreichend Mitspracherecht und Befugnisse gegenüber der Behörde hat. Zudem sollte fortlaufend geprüft werden, ob die Ausstattung und Befugnisse der BaFa ausreichen, um die  Kontrollaufgaben mit größter Sorgfalt wahrzunehmen.

Ein Gesetz für ca. 3.600 Unternehmen: Der Anwendungsbereich muss ausgeweitet werden

Das Gesetz soll erst ab 2023 gelten, und dann auch erst einmal nur für sehr große Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigen. Das sind gerade einmal etwa 600 Unternehmen. Ein Jahr später, also erst ab 2024, sollen dann Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten von dem Gesetz erfasst werden. Das sind immer noch gerade einmal etwa 3.000 Stück. Damit tatsächlich ein Level-Playing-Field geschaffen wird, welches verbindliche Pflichten für alle Unternehmen setzt und auch umfassend Risiken in globalen Lieferketten erfasst, reicht dies nicht aus.

Umwelt ist nicht nur Quecksilber: Es braucht umweltbezogene Sorgfaltspflichten

In dem Gesetzentwurf fehlen umfassende umweltbezogene Sorgfaltspflichten. Er verpflichtet Unternehmen lediglich in Bezug auf sehr bestimmte Themen wie etwa bei Quecksilberemissionen zu mehr Umweltschutz. Damit auch Umweltzerstörungen, die nicht direkt oder nur kumulativ zu Menschenrechtsverletzungen führen, wie die weitere Zerstörung der Biodiversität, durch die Wirtschaft verhindert werden, braucht es neben menschenrechtlichen auch Sorgfaltspflichten, die Umweltbelange adressieren.

Sozial und ökologisch wird auch weiterhin nicht die Regel, sondern Ausnahme bleiben

Seit Jahren zeigen Fair-Handels-Unternehmen wie faire und ökologische Handelsbeziehungen entlang internationaler Lieferketten umgesetzt werden können. Doch im derzeitigen globalen Wirtschaftssystem, wo Menschenrechtsverletzungen und die Zerstörung der Umwelt häufig folgenlos bleiben, werden sie und auch andere Vorreiterunternehmen benachteiligt. Daran wird auch der vorliegende Gesetzentwurf nur marginal etwas ändern, da die Sorgfaltspflichten stark eingeschränkt, die Durchsetzung ohne die zivilrechtliche Haftung ungenügend ist und zu wenige Unternehmen erfasst sind.

Ein ambitioniertes Lieferkettengesetz würde ein Signal setzen, dass menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen nicht dieAusnahme, sondern der Standard sein müssen. Der Gesetzentwurf muss entsprechend dringend nachgebessert werden.

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Bundesregierung einigt sich auf abgeschwächtes Lieferkettengesetz

Berlin, 12.02.2021. Die heute von der Bundesregierung bekanntgegebene Einigung auf einen Kompromiss für ein Lieferkettengesetz kommentiert Johanna Kusch, Koordinatorin des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“:

„Der heutige Kompromiss ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung: ‚Made in Germany‘ darf nicht länger für Kinderarbeit oder Fabrikeinstürze in den Lieferketten deutscher Unternehmen stehen. Ein Anfang hierfür ist jetzt gemacht. Das ist auch ein Erfolg all der zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaftler*innen, Unternehmen und hunderttausenden Bürger*innen, die sich seit Jahren für ein solches Gesetz aussprechen.

Klar ist aber: Ein wirkungsvolleres Gesetz wäre möglich gewesen. Doch offenbar sind der CDU ihre guten Beziehungen zu den Wirtschaftsverbänden wichtiger als der effektive Schutz von Menschenrechten und Umwelt. Nur so ist zu erklären, dass das Gesetz zunächst nur für so wenige Unternehmen gilt. Durch die fehlende zivilrechtliche Haftung wird Opfern von schweren Menschenrechtsverletzungen ein verbesserter Rechtsschutz vor deutschen Gerichten verwehrt. Und auch die Pflicht zur Einhaltung von Umweltstandards berücksichtigt das Gesetz nur marginal – hier gibt es dringenden Nachbesserungsbedarf.

Umso wichtiger ist es, dass in Zukunft eine Behörde prüfen wird, ob sich Unternehmen an ihre Sorgfaltspflichten halten. Verstößt ein Unternehmen gegen seine Pflichten, kann die Behörde Bußgelder verhängen und das Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen. Das ist ein großer Fortschritt zu den bisherigen freiwilligen Ansätzen.

Die Bundestagsabgeordneten fordern wir nun dazu auf, sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflichten von Unternehmen den UN-Leitprinzipien entsprechen. Ein Lieferkettengesetz muss auch Umweltstandards abdecken und eine zivilrechtliche Haftungsregelung enthalten, um die Schadensersatzansprüche von Betroffenen zu stärken.“

Hintergrund:
Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein Zusammenschluss aus 124 zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften und kirchlichen Akteuren. Eine ausführliche Analyse des heute vorgestellten Gesetzentwurfs wird das Bündnis in Kürze vorlegen.

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Nachhaltiger Textileinkauf

Ein Bündnis aus zwölf Nichtregierungsorganisationen kritisiert, dass die Bundesregierung keine verbindlichen Schritte geht, um die Textilbeschaffung der Bundesverwaltung fair und nachhaltig zu gestalten. Denn im jüngst veröffentlichten "Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung in der Bundesverwaltung" fehlt der angekündigte Stufenplan. Die Bundesministerien verfehlten klar ihr eigenes Ziel, bis 2020 die Hälfte der Textilien nach sozialen und ökologischen Kriterien zu beschaffen.

Die Bundesregierung hat sich 2015 in ihrem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit das Ziel gesetzt, bis 2020 die Hälfte der von Bundesbehörden benötigten Textilien nach sozialen und ökologischen Kriterien zu beschaffen. Bei der praktischen Umsetzung sollten ein Leitfaden sowie ein Stufenplan helfen. Nun hat die Bundesregierung den "Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung" veröffentlicht. Dieser gibt Handlungsanleitungen für eine sozial verantwortliche und ökologische Beschaffung von Arbeitsbekleidung, Wäsche und Bettwaren. 

Zu spät und ohne konkrete Umsetzung: Bundesregierung muss nachbessern

Nichtregierungsorganisationen kritisieren, dass die Bundesregierung hiermit bestenfalls eine halbe Lösung präsentiere, da der versprochene Stufenplan zur Umsetzung fehle. "Bis 2020 wollte die Bundesregierung bereits die Hälfte der Textilien fair und nachhaltig beschaffen. Das Ziel ist klar verfehlt. Erst jetzt kommt der Leitfaden. Die Bundesministerien konnten sich nach über fünf Jahren nicht auf einen konkreten Stufenplan einigen, sodass die Maßnahmen nicht strukturiert und nachprüfbar umzusetzen sind", sagt Christian Wimberger, Referent für Unternehmensverantwortung bei der Christlichen Initiative Romero (CIR). Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag geht hervor, dass ein Entwurf für den Stufenplan aktuell überarbeitet und dann in der Bundesregierung abgestimmt werde. 

"Der Stufenplan muss schnellstmöglich nachgeliefert werden. Die Bundesregierung muss darüber hinaus auch endlich gesetzliche Regelungen für den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt bei der Beschaffung von Textilien und anderen sensiblen Produkten wie Laptops, Nahrungsmitteln und Natursteinen verabschieden!", fordert Wimberger.

Lieferkettengesetz trägt zu einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung bei

"Nur mit einer konsequenten nachhaltigen Beschaffung kann die Bundesregierung ihre Vorbildfunktion gegenüber Unternehmen erfüllen. Der Staat sollte Anreize zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette geben und zugleich zeigen, dass eine nachhaltige Beschaffung möglich ist", sagt Claudia Brück, Vorstandsmitglied des gemeinnützigen Vereins TransFair (Fairtrade Deutschland). Ein wichtiger Schritt sei den Organisationen zufolge, dass ein wirksames Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards durch Unternehmen verabschiedet werde. Das auf der Tagesordnung der heutigen Sondersitzung der Bundesregierung stehende Gesetz müsse beinhalten, dass Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflichten nachweislich verletzt haben, von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. "Darüber hinaus sollten die Beschaffungsstellen verpflichtet werden, von den Unternehmen konkrete Maßnahmen zur Umsetzung ihrer Verantwortung mit entsprechenden glaubwürdigen Nachweisen zu verlangen", fordert Claudia Brück.

Den zwölf Organisationen zufolge zeigen positive Praxisbeispiele in Kommunen, dass öffentliche Auftraggeber erfolgreich anspruchsvolle Kriterien von Unternehmen unterschiedlicher Branchen fordern können. Damit das enorme Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Kommunen in Höhe von ca. 500 Milliarden Euro im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) genutzt werde, brauche es verbindliche Regelungen und produktspezifische Pilotprojekte auf Landes- und Bundesebene. Die Organisationen, die diese Pressemitteilung mittragen, setzen sich seit Jahren für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung ein und beraten Vergabestellen bei konkreten Projekten. 

Weiterführende Informationen

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