Fair-Handels-Bewegung zeigt Solidarität in Zeiten der Krise

Das Corona-Virus schränkt das öffentliche Leben in Deutschland massiv ein. Auch die Fair-Handels-Bewegung ist von den Folgen betroffen – und zeigt im Sinne von #FlattenTheCurve Solidarität mit denen, die am stärksten von den Folgen betroffen sind.

Ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen und zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf den Fairen Handel:

Abgesagte Veranstaltungen

Um die Chance für Neuansteckungen mit dem neuartigen Virus zu verringern, wurden einige große Veranstaltungen innerhalb der Fair-Handels-Bewegung bereits abgesagt. Dazu gehören:

Weitere Veranstaltungsabsagen werden mit großer Wahrscheinlichkeit folgen. So ist beispielsweise noch unklar, ob die Weltladen-Fachtage im Juni stattfinden werden.

Tipps für Weltläden zum Umgang mit Corona

Die rund 800 Weltläden in Deutschland sind besonders von den Auswirkungen der Pandemie betroffen, wie der Weltladen-Dachverband aktuell informiert. Viele Läden mussten bereits schließen oder ihre Öffnungszeiten einschränken. Einige Weltläden haben bereits kreative Lösungen gefunden. So hat der Weltladen in Ahlen beispielsweise einen Liefer-Service eingerichtet. Dennoch sind noch viele Läden geöffnet und brauchen gerade in Zeiten der Krise die Unterstützung ihrer Kund*innen.

Um die Weltläden in Deutschland zu unterstützen, hat der Weltladen-Dachverband ein hilfreiches FAQ  für alle Weltladen-Betreiber erstellt. Hier werden Fragen beantwortet wie "Müssen wir unseren Weltladen jetzt schließen?" oder "Gibt es finanzielle Hilfen für betroffene Weltläden?" Das FAQ wird laufend aktualisiert.

Auch das Fair-Handels-Unternehmen El Puente fragt in seinem Blog "Was tun als Weltladen in der Corona-Krise?" und gibt hilfreiche Tipps zum Umgang mit der Pandemie.

Fair-Handels-Unternehmen Globo zeigt Solidarität mit den Weltläden: Ab sofort haben Onlineshop-Kund*innen die Möglichkeit, bei ihrer Bestellung anzugeben, welchen momentan geschlossenen Weltladen sie normalerweise besuchen. Den Anteil der Einnahmen (abzüglich Versand- und Bearbeitungskosten) will Globo dann an den jeweiligen Weltladen spenden.

Auch Handelspartner betroffen

Für Handelspartner in Afrika, Asien und Lateinamerika kann die Corona-Pandemie schnell zur existenziellen Bedrohung werden. Sie trifft es häufig besonders hart, da die Gesundheitsversorgung vielerorts schlechter ist. Zudem müssen einige Handelspartner ihren Betrieb vorübergehend schließen.

ALLPA aus Peru, ein Handelspartner von El Puente, berichtet beispielsweise, dass aufgrund der 15-tägigen Ausgangssperre bis mindestens Ende März keine Waren exportiert werden können. Der Handelspartner Holyland aus Palästina informiert ebenfalls über Probleme mit der Warenverschiffung: "Dear El Puente, your order is ready! But there is no shipping. Jerusalem is totally closed."

Auch Handelspartner CRC (Indien) macht sich Sorgen um die Zukunft: "Bis jetzt gibt es in Kalkutta glücklicherweise noch keine bestätigten Corona-Fälle. Aber das kann sich jederzeit ändern. (…) Die Kunsthandwerker*innen können nicht von zu Hause arbeiten. (…) Unsere Werkstätten sind Umgebungen, in denen sich ein Virus leicht verbreiten kann. Wahrscheinlich müssen die Werkstätten geschlossen werden. Das ist besonders hart für die Kunsthandwerker*innen, die auf Stücklohnbasis bezahlt werden. Wir wollen ihnen einen Vorschuss bar auszahlen, damit zumindest ihre Grundversorgung gesichert ist."

Dies sind nur einige Beispiele, die zeigen, wie existenziell die Pandemie sich für viele Menschen auswirken kann. Die Corona-Krise wird aber hoffentlich auch zeigen, dass wir viel erreichen können, wenn wir uns solidarisch zeigen und handeln. 

Hinweis: Wir bemühen uns, die Entwicklungen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf den Fairen Handel laufend zu aktualisieren.

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Merkel und Altmaier stoppen Vorstoß für Lieferkettengesetz

Immer wieder sind deutsche Unternehmen entlang ihrer Lieferketten an Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung beteiligt. Um das zu verhindern, hatten Bundesentwicklungsminister Müller und Bundesarbeitsminister Heil bereits im Dezember versprochen, Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz zu veröffentlichen. Laut Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hat das Bundeskanzleramt die für heute geplante Veröffentlichung der Eckpunkte verhindert. Die Initiative Lieferkettengesetz fordert von der Bundesregierung, ihren Verpflichtungen aus dem Koalitionsvertrag nachzukommen und endlich den Gesetzgebungsprozess für ein Lieferkettengesetz voranzutreiben.

"Eine Blockade des Lieferkettengesetzes durch das Kanzleramt wäre völlig inakzeptabel. Denn wirtschaftliche Interessen dürfen niemals wichtiger sein als Menschenrechte und Umweltschutz," sagt Johanna Kusch, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz. "Wir haben bereits mit unserem Rechtsgutachten gezeigt: Ein Lieferkettengesetz ist nicht nur dringend notwendig, sondern machbar – sowohl für den Gesetzgeber, als auch für dir deutschen Unternehmen."

Wirtschaftsminister Altmaier pocht darauf, die zweite Befragungsrunde des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) abzuwarten. In der ersten Befragungsrunde hatten die Unternehmen schlecht abgeschnitten. "Der vor wenigen Tagen veröffentlichte Zwischenbericht zum NAP-Monitoring hat gezeigt: Weniger als ein Fünftel der Unternehmen, die sich beteiligt haben, kommen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nach. Das ist ein verheerendes Ergebnis und zeigt: Freiwillige Maßnahmen reichen nicht aus, um Menschenrechte zu schützen. Daran wir auch eine weitere Umfrage nichts ändern," sagt Christian Schliemann vom ECCHR. Laut RND teilte das Wirtschaftsministerium mit, dass gesetzliche Vorschläge derzeit verfrüht seien und erst eine weitere Umfrage zeigen könne, ob ein Gesetz überhaupt notwendig sei.

Im aktuellen Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien dazu verpflichtet, die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten durch deutsche Unternehmen zu überprüfen – und bei Nichteinhaltung per Gesetz einzufordern. Ein solches Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass Unternehmen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette dafür sorgen, dass Mensch und Umwelt geschützt werden – und Betroffene bei Verletzung dieser Pflichten ihr Recht in Deutschland einklagen können.

"Was in Deutschland verboten ist – zum Beispiel ausbeuterische Kinderarbeit – darf nicht länger bei ausländischen Zulieferern deutscher Unternehmen geduldet werden. Ein Lieferkettengesetz ist überfällig. Die Minister Heil und Müller drängen darauf, dass es in dieser Sache vorangeht. Es ist unverständlich und bedauerlich, dass sie deshalb so viel Gegenwind bekommen," sagt Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin von Brot für die Welt.

Weiterführende Informationen:

Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland

Mehr Informationen zur Initiative Lieferkettengesetz

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Save the Date: Kongress "Zukunft für alle"

 

Wie wollen wir 2048 leben? Wie werden wir wohnen, arbeiten, essen, uns fortbewegen? Wer sorgt sich um uns und wie stehen wir in Beziehung zueinander? Wie können wir eine Zukunft gestalten, die gerecht und ökologisch ist?

Das Konzeptwerk Neue Ökonomie will auf dem Kongress "Zukunft für alle – gerecht. ökologisch. machbar.", gemeinsam mit einer Vielzahl an Partnerorganisationen (darunter auch das Forum Fairer Handel) und rund 1500 Teilnehmer*innen, positive Visionen entwickeln, teilen und diskutieren, die über die kapitalistische Wachstumsgesellschaft hinausgehen und dabei konkret vorstellbar sind.

Auf dem Kongress werden unterschiedliche gesellschaftliche Themenbereiche eine Rolle spielen. In Vernetzungsformaten werden diese Ideen miteinander ins Gespräch gebracht. Eingerahmt wird der Kongress von künstlerischen und kulturellen Elementen, um einen utopischen Raum zu schaffen, der eine andere Gesellschaft nicht nur denkbar, sondern auch spürbar macht.

Der Kongress findet vom 25. bis 29. August 2020 auf dem Sportcampus der Universität Leipzig statt.

Mehr Informationen zum Kongress "Zukunft für alle"

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Rechtsexpert*innen legen Anforderungen an Lieferkettengesetz vor

Ein Lieferkettengesetz in Deutschland ist machbar – für Unternehmen genauso wie für den Gesetzgeber. Das zeigt ein Rechtsgutachten der Initiative Lieferkettengesetz, erstellt von Rechtsexpert*innen des Bündnisses mit Unterstützung durch Rechtsanwalt Robert Grabosch. Unternehmen in Deutschland sollen mit einem solchen Gesetz dazu verpflichtet werden, Mensch und Umwelt bei ihren globalen Geschäften besser zu schützen.

Wir brauchen ein faires und starkes Lieferkettengesetz

"Unsere Analyse zeigt: Menschenrechts- und Umweltschutz entlang der gesamten Wertschöpfungskette sind keine Utopie, sondern nur ein Gesetz weit entfernt. Die Bundesregierung muss dem Koalitionsvertrag nachkommen und noch in dieser Legislaturperiode ein faires und starkes Lieferkettengesetz verabschieden", sagt Johanna Kusch, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz. Entwicklungsminister Müller und Arbeitsminister Heil hatten zugesichert, im Februar Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz vorzulegen, um den Prozess voranzutreiben. Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein Bündnis aus 91 zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Lieferkettengesetz muss präventiv wirken und Verstöße rechtliche Konsequenzen haben

Ein Lieferkettengesetz soll es Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen auch erleichtern, in Deutschland vor Gericht zu ziehen, um auf Wiedergutmachung zu klagen. Vor allem aber soll es präventiv wirken: "Unternehmen sollten dazu verpflichtet werden, die Risiken für Mensch und Umwelt in ihren Geschäften zu analysieren, diesen vorzubeugen und das öffentlich zu dokumentieren. Verstoßen sie gegen diese Pflichten, muss das Konsequenzen haben: zum Beispiel Bußgelder oder den Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren", erläutert Christian Schliemann vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Eine Behörde müsse die Einhaltung der Sorgfaltspflichten kontrollieren und bei Missachtung entsprechend sanktionieren.

Auch Schutz der Umwelt sollte gesetzlich verankert werden

Nicht nur Menschen, auch die Umwelt muss ein Lieferkettengesetz nach Ansicht des zivilgesellschaftlichen Bündnisses schützen: Laura von Vittorelli, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), erklärt: "Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch die Wirtschaft gehen weltweit Hand in Hand. Wenn Flüsse durch Bergbau, Chemie- und Textilfabriken vergiftet werden, sind Menschen in ihrem Grundrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser eingeschränkt. Ein Lieferkettengesetz muss sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen festschreiben. Betroffene brauchen eine rechtliche Handhabe gegen diese zerstörerischen Praktiken."

Gesetz soll auch kleine und mittelständische Unternehmen erfassen

Gelten muss ein Lieferkettengesetz für alle großen Unternehmen (also bspw. bei über 250 Mitarbeitenden oder 20 Millionen Euro Bilanzsumme), die in Deutschland ansässig oder geschäftstätig sind. Kleine und mittelständische Unternehmen soll das Gesetz erfassen, wenn sie in Branchen mit besonders hohen Risiken für Mensch oder Umwelt tätig sind, etwa in der Textilbranche, so die Forderung der Initiative.

Viele Unternehmen machen bereits jetzt freiwillig vor, dass Menschenrechtsschutz möglich und vor allem nicht geschäftsschädigend ist. Doch Freiwilligkeit reicht beim Schutz von Menschenleben und Umwelt nicht aus. "Wichtig ist: Deutschland darf mit einem Gesetz nicht hinter die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zurückfallen. Diese verlangen nichts Unmögliches von Unternehmen, sondern lediglich angemessene Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte", erläutert Heike Drillisch, Koordinatorin des CorA-Netzwerks für Unternehmensverantwortung. Die Angemessenheit hänge etwa von der Größe des Unternehmens, seinen direkten Einflussmöglichkeiten und der Schwere der möglichen Menschenrechtsverletzung ab.

Über die Initiative Lieferkettengesetz

Die Initiative Lieferkettengesetz eint 91 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften und kirchliche Akteure. Im September 2019 haben sie sich zu einem Bündnis zusammengeschlossen. ECCHR, BUND Deutschland und das CorA-Netzwerk gehören zu den 18 Trägerorganisationen der Initiative.

Mehr Informationen zur Initiative Lieferkettengesetz

Weiterführende Informationen:

Rechtsgutachten zur Ausgestaltung eines Lieferkettengesetzes | Download

Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz

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Dumpingpreise deutscher Supermärkte ruinieren Kleinbäuer*innen weltweit

Heute fand ein "Spitzentreffen" der Supermärkte im Bundeskanzleramt statt. Ziel dieses Gipfels war es laut Bundesregierung, angemessene Preise für Landwirt*innen zu vereinbaren. Das Gespräch war im Dezember nach dem Agrargipfel im Kanzleramt mit Vertreter*innen der Landwirtschaft angekündigt worden. Aus Sicht des Forum Fairer Handel gehen die Ergebnisse des Gipfels nicht weit genug. Für nachhaltige Lösungen sollte die Bundesregierung verbindliche Maßnahmen gegen Dumpingpreise und für existenzsichernde Einkommen beschließen.

 Niedrigpreis- und EU-Politik schädigen die Erzeuger*innen

Im Vorfeld des Spitzentreffens der deutschen Supermärkte im Bundeskanzleramt rechtfertigte Rewe-Chef Lionel Souque die Niedrigpreis-Politik des Einzelhandels mit dem Hinweis darauf, dass in Deutschland viele Menschen in Armut oder ander Armutsgrenze leben. Günstige Lebensmittel ermöglichten diesen Menschen eine gesunde und sichere Ernährung. "Den extremen Preiskampf um Lebensmittel, der von deutschen Supermärkten weltweit betrieben wird, mit sozialen Beweggründen zu rechtfertigen, ist zynisch", konstatiert Steffen Weber, stellvertretender Vorsitzender des Forum Fairer Handel. "Denn diese Niedrigpreispolitik treibt immer mehr Erzeuger*innen von Lebensmitteln, und dabei insbesondere Kleinbäuer*innen, weltweit in den Ruin und zerstört Arbeitsplätze", ergänzt Weber.

Das zeigt eine aktuelle Studie im Auftrag von Oxfam zum Bananenanbau in Ecuador. Danach ist die Anzahl der Bananen produzierenden Familienbetriebe in vier Jahren um 60 Prozent gesunken, während jene der größeren Betriebe um 20 Prozent gestiegen ist. Laut Oxfam ist die aggressive Billigpreispolitik der Supermarktketten dafür mitverantwortlich. Doch auch in Deutschland werden immer mehr kleine landwirtschaftliche Betriebe aufgegeben. Der Grund dafür sind Niedrigpreise für landwirtschaftliche Erzeugnisse und der Druck auf Bäuer*innen, ihre Erträge zu steigern und ihre Betriebe zu vergrößern. Erschwerend kommt hinzu, dass die EU-Fördergelder den großen Betrieben nutzen, die ökologischen und sozialen Leistungen der kleinen Betriebejedoch noch zu wenig honorieren. Insgesamt ist die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland seit Mitte der 1990er-Jahre um die Hälfte geschrumpft. Ein Drittel der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft gingen verloren.

Preiskampf auch im Kaffee- und Kakaosektor

Auch Kaffee-und Kakaobäuer*innen bekommen immer weniger für ihre Produkte bezahlt. Laut einer Studie, die das Forum Fairer Handel in 2019 veröffentlichte, sind die Einnahmen in den Produktionsländern von Kaffee zwischen 1994 und 2017 um zehn Prozent gesunken.

Dagegen ist die Wertschöpfung bei Röstern und Händlern in Deutschland im gleichen Zeitraum um 139 Prozent, von 1,52 Milliarden Euro auf 3,63 Milliarden Euro pro Jahr gestiegen. Die Hälfte der Kaffeebäuer*innen können mit ihren Einnahmen nicht einmal ihre Produktionskosten decken. Diese Problematik wird durch den Klimawandel verstärkt.

Im Kakaosektor sieht es nicht besser aus: Im Preiskampf der Supermärkte gilt Schokolade als sogenanntes Ankerprodukt, nach welchem Kund*innen ihren Einkauf entscheiden. Entsprechend hoch ist der Preisdruck. Die meist nicht zusammen organisierten Kleinbäuer*innen können in diesem umkämpften Kakaomarkt gegen immer weniger große Unternehmen ihre Interessen nicht durchsetzen. Die Mehrzahl der weltweiten Kakaobäuer*innen lebt unterhalb der international definierten Armutsgrenze. Gemessen am Verkaufspreis einer Tafel Schokolade ist ihr Anteil seit Jahrzehnten rückläufig und beträgt je nach Land in Westafrika nur noch 4 bis 6 %.

Verbindliche Regeln für Unternehmen gegen Dumpingpreise

Dumpingpreise bilden die wahren sozialen und ökologischen Kosten eines Produktes nicht ab. Die Folgen dieser ungerechten Dynamik entlang vieler Lieferketten tragen nicht nur die Erzeuger*innen, sondern auch die Gesellschaften in den Produktionsländern. "Insofern ist es Zeit, dass die großen Supermarktketten in die Pflicht genommen werden: Wenn sie für soziale Gerechtigkeit sorgen wollen, dürfen sie ihren Profit nicht mehr auf Kosten von Menschen und Umwelt maximieren und Preisdumping betreiben.", fordert Steffen Weber. "Die Preise für Lebensmittel weltweit mit aller Gewalt zu drücken, Marketingkampagnen nach dem Motto Geiz ist geil zu fahren und dann niedrige Lebensmittelpreise als sozial zu begründen, ist schamlos", konstatiert Weber.

Die Bundesregierung muss wirksame und verbindliche Regeln für Unternehmen gegen Dumpingpreise und zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards festschreiben. Die Ergebnisse des Gipfels gehen hier nicht weit genug. Sie bleiben unverbindlich oder betreffen Maßnahmen, welche Deutschland nach EU-Vorgaben ohnehin umsetzen muss. So wird als ein Ergebnis die Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken, die am 1. Mai 2019 in Kraft getreten ist, genannt. Deutschland ist verpflichtet, diese bis zum 1. Mai 2021 umzusetzen. Doch um effektiv gegen Dumpingpreise vorzugehen, sollte die Bundesregierung über eine Eins-zu-eins-Umsetzung hinausgehen und Dumpingpreise als unlautere Handelspraktik auf der Verbotsliste ergänzen. Dies ist in der EU-Richtlinie nicht vorgeben. Des Weiteren sollte die Bundesregierung ein ambitioniertes Lieferkettengesetz beschließen. Das Forum Fairer Handel begrüßt den entsprechenden Vorstoß von Bundesarbeitsminister Heil und Bundesentwicklungsminister Dr. Müller und fordert die Bundeskanzlerin auf, die beiden im Sinne eines starken Gesetzes zu unterstützen. Dieses würde deutschen Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette verpflichten. Mit Dumpingpreisen ist dies nicht möglich.

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Bundesregierung verfehlt eigene Ziele bei der Nachhaltigen Beschaffung

Offener Brief an das Bundeskanzleramt zum Ziel der Bundesregierung, 50 Prozent des Textilbedarfs des Bundes nachhaltig zu beschaffen

Sehr geehrter Herr Professor Braun,

die Bundesregierung hat sich im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit das Ziel gesetzt, bis 2020 möglichst 50 Prozent der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nach ökologischen und sozialen Kriterien zu beschaffen.* Der angekündigte Leitfaden und der Stufenplan, die als Grundlage für die nachhaltigen Beschaffungsvorgänge und zur Erreichung des Ziels dienen sollen, wurden allerdings bis heute nicht veröffentlicht. Auf eine Anfrage im Bundestag hieß es von der Bundesregierung im Mai 2019, dass die Ressortabstimmung derzeit noch laufe, der Leitfaden jedoch zeitnah verabschiedet werden solle.** Zivilgesellschaftliche Organisationen haben in verschiedenen Phasen Input für den Leitfaden gegeben. Von Seiten der Bundesministerien und der Zentralen Beschaffungsstellen ist jedoch teilweise kein politischer Wille zu erkennen, das Ziel umzusetzen.

Es scheint daher für die Bundesregierung unmöglich, ihr selbst gesetztes Ziel noch zu erreichen.
Während die Bundesregierung aktuell die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten der Unternehmen in einem Monitoring prüft, kommt sie ihrer eigenen menschenrechtlichen Verantwortung nicht ausreichend nach. Eine Studie der Christlichen Initiative Romero von 2018 zeigt auf, dass z. B. bei der Herstellung von Bundeswehrbekleidung Arbeitsrechte verletzt werden.***

Die Bundesregierung sollte daher umgehend umsteuern und selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür sollte sie für die Bundesverwaltung verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Mindestkriterien einführen und sie bei einer zukünftigen Überarbeitung des Vergaberechts für alle Beschaffungsstellen in der Bundesrepublik verbindlich vorschreiben.

Der von der Bundesregierung beschlossene Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) vom Dezember 2016 bekräftigt, dass Bund, Länder und Kommunen in der öffentlichen Beschaffung einer besonderen Verantwortung unterliegen, "ihrer staatlichen Schutzpflicht nachzukommen und sicherzustellen, dass mit öffentlichen Mitteln keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte verursacht oder begünstigt werden".

Das Verfehlen des Ziels, Textilien nach ökologischen und sozialen Kriterien zu beschaffen, wäre eine Missachtung dieser Verantwortung von Seiten der Bundesregierung.

Die nachhaltige öffentliche Beschaffung ist ein wichtiger Hebel, um eine nachhaltige Entwicklung
voranzutreiben und menschenrechtliche wie umweltbezogene Anforderungen in globalen Lieferketten
umzusetzen. Dementsprechend begrüßen wir die Zielsetzung und das Engagement der
Bundesregierung, fordern aber konkrete Schritte hin zu diesem Ziel.

Mit diesem Schreiben bitten wir Sie um Auskunft zu folgenden Fragen:

  • Wann ist die ressortinterne Abstimmung endgültig abgeschlossen und wann wird der "Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung" veröffentlicht?
  • Konnten Pilotprojekte bereits eingeleitet werden, auch wenn der Leitfaden noch nicht veröffentlicht wurde?
  • Wie will die Bundesregierung ihr Ziel erreichen, bis 2020 50 Prozent der Textilien nach ökologischen und sozialen Kriterien zu beschaffen, wenn der dafür als Grundlage dienende Leitfaden noch immer nicht vorliegt?
  • Plant die Bundesregierung verbindliche Mindestkriterien für die Beschaffung der Bundesverwaltung einzuführen? (beispielsweise durch Verwaltungsvorschriften)

Die unterzeichnenden Organisationen freuen sich über eine Beantwortung dieser Fragen und werden
weiterhin den Prozess zur Erstellung des Leitfadens und des Stufenplans begleiten und sich konstruktiv einbringen.

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag der Unterzeichnerorganisationen,

Udo Schlüter
Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e.V.

Unterzeichnende Organisationen

    • Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e.V. (agl)
    • Christliche Initiative Romero (CIR)
    • CorA – Netzwerk für Unternehmensverantwortung
    • cum ratione
    • Eine Welt Netz NRW e.V.
    • Eine Welt Zentrum Herne
    • EXILE-Kulturkoordination e.V.
    • Facing Finance e.V.
    • FEMNET e.V.
    • Forum Fairer Handel e.V.
    • GEPA – The Fair Trade Company
    • INKOTA-netzwerk e.V.
    • Kampagne für Saubere Kleidung
    • Kampagne für Saubere Kleidung Aktivgruppe Bremen
    • TransFair e.V. (Fairtrade Deutschland)
    • WEED e.V. – World Economy, Ecology & Development
    • Weltladen-Dachverband e.V

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    * Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung (2015): Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen-Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit.

    ** Deutscher Bundestag: Drucksache 19/10441, S. 112

    *** Studie "Nähen für die Bundeswehr. Menschenrechtsverletzungen bei der öffentlichen Beschaffung" (2018)

    **** Auswärtiges Amt im Namen des Interministeriellen Ausschusses Wirtschaft und Menschenrechte (2016): Nationaler Aktionsplan Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, S.15

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    Menschen und Umwelt vor Profit

    Was unterscheidet faire Geschäftsmodelle von denen konventioneller Unternehmen? Diese Frage hat die World Fair Trade Organization in Zusammenarbeit mit Traidcraft Exchange und den Universitäten York und Cambridge in dem neu erschienenen Bericht "Creating the new economy: business models that put people and planet first" untersucht. Demnach verfolgen Fair-Handels-Unternehmen ein Geschäftsmodell, das das Wohl der Menschen und des Planeten in den Mittelpunkt stellt.

    Die zentralen Ergebnisse des Berichts:

    • 92 % der Fair-Handels-Unternehmen reinvestieren ihren gesamten Profit in ihren gesellschaftlichen Auftrag. 
    • 52 % der Fair-Handels-Unternehmen werden von Frauen geführt.
    • Eine Insolvenz dieser Unternehmen ist viermal unwahrscheinlicher als bei konventionellen Unternehmen.
    • 85 % der Fair-Handels-Unternehmen geben an, Ziele, die der Gesellschaft oder der Umwelt dienen, an erste Stelle zu setzen und dafür auch finanzielle „Opfer“ zu bringen. Trotzdem bestehen sie erfolgreich am Markt.

    Unternehmensbeispiele aus der Praxis

    In einzelnen Fallbeispielen zeigt der Bericht, wie Fair-Handels-Unternehmen ihr Geschäftsmodell in die Praxis umsetzen. Die portraitierten Unternehmen praktizieren nicht nur konsequent Fairen Handel, sondern leisten auch Pionierarbeit im Bereich des Umweltschutzes. Darüber hinaus werden viele Unternehmen von den Arbeiter*innen, Bäuer*innen oder Kunsthandwerker*innen selbst geführt und setzen gerade deshalb deren Interessen an die erste Stelle.

    Roopa Mehta, Präsidentin der World Fair Trade Organization:

    "The new economy is already here. Fair Trade Enterprises are joining forces with the broader social enterprise movement and others to demonstrate that business can truly put people and planet first. We all need to embrace this revolution in business."

    ("Ein neues Wirtschaftsmodell existiert bereits. Fair Trade-Unternehmen zeigen gemeinsam mit anderen Sozialunternehmen, dass sie Menschen und den Planeten an erste Stelle setzen können. Diese unternehmerische Revolution sollten wir alle begrüßen.")

    Mehr Informationen zum Bericht

    Bericht "Creating the new economy: business models that put people and planet first" (Englisch) | Download

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    Forum Fairer Handel auf der Grünen Woche in Berlin

    Auch 2020 ist das Forum Fairer Handel bei der Internationalen Grünen Woche (IGW), der Messe für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau, mit einem Stand in der Halle des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vertreten. Unter dem Motto "Gemeinsam für ein gutes Klima" informieren wir am Beispiel von Kaffee darüber, wie der Faire Handel zu mehr Klimagerechtigkeit beiträgt. Darüber hinaus bietet das Forum Fairer Handel im Rahmen des Bühnenprogramms gemeinsam mit Naturland Veranstaltungen zum Thema "Fairer Handel – auch im Norden eine Frage der Gerechtigkeit" an.

    Wir freuen uns auf Ihren Besuch an Stand 105 in der Halle 1.2b. Die Internationale Grüne Woche findet vom 17. bis 26. Januar 2020 in Berlin statt.

    Mehr Informationen zur Internationalen Grünen Woche

     

     

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    Wie gelingt öko-faire öffentliche Beschaffung?

    Bei einem gemeinsamen Frühstück im Bundestag starteten Abgeordnete aus fast allen Parteien fair in den Tag. Zu dem Frühstück hatte das Forum Fairer Handel gemeinsam mit TransFair (Fairtrade Deutschland) und dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Herr Norbert Barthle, eingeladen. Thema des Frühstücks: "Faire und ökologische Standards für die öffentliche Beschaffung".

    Öffentliche Stellen haben enorme Marktmacht

    Öffentliche Stellen in Bund, Ländern und Kommunen haben jährliche Ausgaben von schätzungsweise 500 Milliarden Euro – und damit eine enorme Marktmacht. Mit einer nach ökologischen und fairen Kriterien ausgerichteten Beschaffungspraxis könnte die öffentliche Hand in Deutschland so einen erheblichen Beitrag zum Erreichen der Sustainable Development Goals (SDGs) leisten.

    Auch die Bundesregierung muss handeln

    Kommunen kommt bei der öko-fairen Beschaffung eine zentrale Rolle zu; doch auch die Bundesregierung muss handeln – dies wurde während der Diskussion beim Fairen Frühstück von verschiedenen Seiten betont. So machten das Forum Fairer Handel, TransFair und das Fair-Handels-Unternehmen GEPA deutlich, dass wir verbindliche Regeln für eine öko-faire Beschaffung brauchen (Unsere Forderungen zur öko-fairen Beschaffung).

    Was können Abgeordnete konkret tun?

    Im Rahmen des Fairen Frühstücks wurden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu aufgefordert, selbst aktiv zu werden. Die Forderungen reichten von einer Task Force zur fairen Kaffeebeschaffung im Deutschen Bundestag (wo bislang noch kein fair gehandelter Kaffee angeboten wird) bis zu einer Gesetzesinitiative für ein verbindliches Vergabegesetz.

    Wir brauchen ein Lieferkettengesetz!

    Der Faire Handel zeigt bereits seit fast 50 Jahren, dass ein anderes Wirtschaften möglich ist. Dennoch, so betonten die Vertreter*innen der Fair-Handels-Bewegung bei dem Frühstück, brauchen wir für umfassende Lösungen aber vor allem veränderte Rahmenbedingungen, wie etwa das vom Forum Fairer Handel seit langem geforderte Lieferkettengesetz. Auch Staatssekretär Barthle betonte, dass sich das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für ein solches Lieferkettengesetz stark macht. Die öffentlich gewordenen enttäuschenden Ergebnisse des NAP-Monitorings machen die Dringlichkeit eines Lieferkettengesetzes deutlich.

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    Deutsche Unternehmen bei Menschenrechts-Test durchgefallen

    Deutsche Unternehmen haben beim Monitoring der Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP-Monitoring) schlecht abgeschnitten. Mit der Untersuchung wollte die Bundesregierung der Frage nachgehen, ob sich deutsche Unternehmen freiwillig an menschenrechtliche Standards halten. Die "Initiative Lieferkettengesetz", ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus über 80 Organisationen, fordert die Bundesregierung deswegen dazu auf, Konsequenzen zu ziehen und umgehend ein Gesetzgebungsverfahren für ein Lieferkettengesetz einzuleiten.

    Anlass für die Kritik sind die heute bekannt gewordenen Ergebnisse der Erhebung: Nur 20% der Unternehmen gibt darin an, die Menschenrechtsanforderungen des NAP zu erfüllen. Die Angaben beruhen auf Selbstauskünften der teilnehmenden Unternehmen. Um auf die angestrebte Mindestanzahl von 400 Unternehmens-Antworten zu kommen, hatte die Bundesregierung die Laufzeit der Befragung zweimal verlängert und die Stichprobe von 1.800 auf 3.000 Unternehmen erweitert. 2.600 angeschriebene Unternehmen hatten sich an der Umfrage nicht beteiligt.

    "Mit diesem katastrophalen Ergebnis ist auch der letzte Beweis erbracht: Freiwillig tun die Unternehmen viel zu wenig für die Menschenrechte. Diesen Beweis muss die Bundesregierung nun anerkennen und ein Lieferkettengesetz vorlegen – und nicht noch mehr Zeit und Geld in Untersuchungen stecken, deren Ergebnisse die Spatzen längst von den Dächern pfeifen" sagt Johannes Heeg, Sprecher der Initiative Lieferkettengesetz.

    "Die Bundesregierung hat viel zu lange an der freiwilligen Unternehmensverantwortung beim Menschenrechtsschutz entlang der gesamten Lieferkette festgehalten. Das geht aus dem schlechten Abschneiden der Unternehmen beim NAP-Monitoring klar hervor. Wir haben wertvolle Zeit verloren. Wenn wir weiterhin Kinderarbeit und Hungerlöhne in der Produktion für den deutschen Markt dulden, nehmen wir den Menschen in Entwicklungsländern die Chance auf ein Leben in Würde. Die Bundesregierung muss jetzt endlich handeln und den Vorstoß der Minister Müller und Heil für ein Lieferkettengesetz unterstützen", kommentiert die Präsidentin von Brot für die Welt, Cornelia Füllkrug-Weitzel.

    "Mitmachen freiwillig, Belege nicht nötig, Ausreden möglich. Und trotzdem achten laut NAP-Monitoring nur 20% der befragten Unternehmen die Menschenrechte. Das Ergebnis spricht für sich, jede weitere Befragungsrunde wäre eine Farce. Auch die Minister Müller und Heil haben das erkannt und ziehen die einzig richtige Konsequenz: Die Entscheidung für ein Lieferkettengesetz darf nicht länger verschleppt werden", sagt Marion Lieser, geschäftsführende Vorstandsvorsitzende von Oxfam Deutschland e.V.

    Mehr Informationen zur Initiative Lieferkettengesetz

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